• Bis zu 190 Euro Rabatt - Online-Feilschen lohnt sich

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Bis zu 190 Euro Rabatt -
Online-Feilschen lohnt sich



Wer auf dem Wochenmarkt oder in der Boutique Auge in Auge mit dem Verkäufer um einen Preisnachlass feilscht, braucht Mut und ein sicheres Auftreten. Im Online-Shop genügt eine E-Mail. Das elektronische Briefchen kann sich lohnen: Auch bei Internet-Händlern lassen sich teilweise deutliche Rabatte herausholen. Besonders groß sind die Erfolgsaussichten bei kleineren Händlern. Allerdings sollte man nicht nur auf einen günstigen Preis schielen, sondern auch die Sicherheit im Auge behalten.

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat vor kurzem die Probe aufs Exempel gemacht: Die Verbraucherschützer schrieben 60 Online-Verkäufer von Fahrrädern und Küchengeräten per E-Mail an und baten um einen Rabatt von zehn Prozent. Das Ergebnis: Jeder dritte Händler ging auf die Anfrage ein. Im Schnitt kam ein Rabatt von sieben Prozent heraus. "Das Feilschen mit Online-Händlern ist sehr einfach. Es kostet außer Zeit nichts", sagt Georg Tryba, Sprecher der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Die Verbraucherschützer versuchten, unter anderem für Mountainbikes, Mikrowellen und Kaffeevollautomaten einen Nachlass zu bekommen. Die meisten Rabatte gab es bei den Fahrrädern: zwischen fünf und den geforderten zehn Prozent. Je nach Preis des Fahrrads bedeutete das Preisnachlässe von 10 bis 190 Euro.


Vorauskasse vermeiden

Drei Internet-Shops boten drei Prozent Skonto unter der Bedingung, dass der Käufer per Vorkasse oder Nachname bezahlt. "Davon raten wir ab", warnt "Computer-Bild"-Redakteur Martin Schechtel. "Der Preis ist nicht alles. Da sollte man lieber auf Nummer sicher gehen." Auch Georg Tryba empfiehlt, möglichst auf Rechnung oder per Lastschrift zu bezahlen. Kunden sollten außerdem darauf achten, dass die Zahlungsdaten verschlüsselt übertragen werden, sagt Schechtel.

Weniger spendabel waren die Online-Händler bei den Küchengeräten. Nur 11 der 30 Händler boten Rabatte oder Zugaben an. Drei Verkäufer gewährten die gewünschten zehn Prozent Nachlass auf den Kaufpreis eines Dampfgarers oder eines Entsafters. Am meisten konnten die Verbraucherschützer bei teuren Küchengeräte herausschlagen: Einen Sektkühler zum Preis von 149 Euro verkaufte ein Händler um 22 Euro günstiger - ein Nachlass von 15 Prozent.


Kostenlose Zugaben

Einige Händler boten statt des vorgeschlagenen Rabatts kostenlose Zugaben an. Ein Verkäufer wollte beispielsweise einer 90-Euro-Bratpfanne Schokolade beilegen. Ein anderer schlug vor, die Garantiezeit für eine Mikrowelle um zwei Jahre zu verlängern. Fünf Internet-Shops boten an, die Versandkosten nicht zu berechnen. Bei einem Fahrrad machte das 86 Euro aus, umgerechnet ein Rabatt von mehr als zehn Prozent.

Kleine Shops waren bei dem Test der Verbraucherzentrale großzügiger als die großen. Diese schickten meist standardisierte Absagen. Das gilt auch für das Online-Versandhaus Amazon.de mit Sitz in München, laut der Gfk-Gruppe in Nürnberg deutscher Marktführer im Internet-Handel. Individuelle Rabatte für einzelne Kunden gibt es hier nach Angaben von Unternehmenssprecherin Christine Höger grundsätzlich nicht.

Wer beim Online-Kauf feilschen möchte, sollte dem Händler konkret einen niedrigeren Preis vorschlagen, rät Verbraucherschützer Tryba. Auf eine offene Frage nach einem Rabatt gingen Händler seltener ein.

Allerdings sollte der Kunde hier genau auf die Formulierung der E-Mail achten. Denn sonst könne sie als Kaufangebot gelten. "Nimmt der Händler dieses Angebot an, ist bereits ein Kaufvertrag zustande gekommen", erklärt Tryba. Wer sich erst einmal unverbindlich nach einem Rabatt erkundigen will, sollte möglichst im Konjunktiv fragen. Also beispielsweise: "Würden Sie diesen Artikel auch für 50 Euro verkaufen?"



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