• Das P-Konto: ein Girokonto mit eigebautem Pfändungsschutz

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Steuer & Recht

Das P-Konto: ein Girokonto mit eigebautem Pfändungsschutz


Girokonten sind bisher recht unzureichend vor Pfändungen geschützt. Gläubiger, die Druck machen wollen, lassen schon mal das Girokonto pfänden und blockieren damit jede finanzielle Handlungsmöglichkeit. Insbesondere für Selbständige kann dies schnell zum Konkurs führen.

Denn die anfallenden Zahlungsvorgänge des alltäglichen Lebens, die Begleichung der monatlichen Miet- und Energiekosten sowie die vielen notwendigen Versicherungen laufen über das Girokonto und wenn diese Zahlungen ausbleiben, dann droht dem Schuldner ein erheblicher Schaden. Die Sicherung seines Existenzminimums auf dem Girokonto kann er bisher nur mit einem umständlichen und zeitaufwendigen Gerichtsverfahren durchsetzen.

Deshalb gibt es schon seit einigen Jahren Bestrebungen im Deutschen Bundestag hier mehr Optionen zu eröffnen. Mit dem für 2010 geplanten neuartigen "Pfändungsschutzkonto" kann man dann das Existenzminimum in die Regeln des Girokontos einbauen. Bundestag und Bundesrat haben das Gesetz bereits beschlossen; damit sich die Kreditinstitute darauf einstellen können, ist das Gesetz erst ab 2010 relevant. (Vgl. auch http://bmj.de/p-konto)

Bisher wurde ein Girokonto nach jeder größeren Pfändung praktisch gesperrt und häufig auch anschließend durch die kontoführende Bank gekündigt. Ab 2010 kann jeder von seiner Sparkasse oder Bank die Einrichtung des sogenannten "P-Kontos" verlangen. Auf einen solchen Konto gilt dann ein pfändungsfreier Betrag von 985,15 Euro je Monat für den Kontoinhaber. Damit können der Privatmann und der Selbständige auch der im Notfall ihren Haushalt bzw. seinen Betrieb aufrechterhalten und dafür sorgen, dass die dringenden Zahlungen (Miete, Strom, Wasser, Heizung, Versicherungen) noch abgewickelt werden können.

Im Umfang dieses Saldos kann man dann von dem Konto Dispositionen in Form von Barabhebungen oder Überweisungen vornehmen. Der Betrag von 985,15 Euro kann sogar erhöht werden, wenn man gegenüber seiner Bank Unterhaltsverpflichtungen belegt. Je Person werden zusätzlich 370,76 bei Erwachsenen und 206,56 bei Kindern pro Monat gewährt. Sollte man mal einen Monat nicht ganz den Pfändungsfreibetrag ausschöpfen, dann kann man den Restbetrag auf den nächsten Monat übertragen.

So erhält das Girokonto endlich die Flexibilität, die angesichts der zunehmenden Abhängigkeit von bargeldloser Zahlung für jedermann notwendig ist. Denn die Sicherung der wichtigsten Zahlungen verhindert das nicht mehr steuerbare Absinken in Szenarien, die erhebliche Kosten für Gesellschaft und erhebliches Leid für Betroffenen bedeuten.



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