• 23.11.2012 – Verschärfte Verantwortlichkeit der Anlieger für den Winterdienst auf Gehwegen ist verfassungsgemäß

    SICHERHEIT – Steuer & Recht Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin hat mit Beschluss vom 14. November 2012 die Verfassungsbeschwerde eines Hauseigentümers gegen die ...

Apotheke
Gesundheit
Vorsorge
Sicherheit
Finanzen

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoSecur® Nachrichten - Sicherheit:


Steuer & Recht

Verschärfte Verantwortlichkeit der Anlieger für den Winterdienst auf Gehwegen ist verfassungsgemäß

 

Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin hat mit Beschluss vom 14.
November 2012 die Verfassungsbeschwerde eines Hauseigentümers gegen die geltende Winterdienstregelung auf öffentlichen Gehwegen im Straßenreinigungsgesetz von Berlin zurückgewiesen.

Das Land Berlin hat seit langem im Straßenreinigungsgesetz (StrReinG) den Anliegern öffentlicher Straßen die Reinigung der Gehwege einschließlich der Schneeräumung übertragen. Aufgrund negativer Erfahrungen mit häufig mangelhafter Schneeräumung und Eisbeseitigung in dem strengen Winter 2009/2010 hat das Abgeordnetenhaus von Berlin das Gesetz am 18. November 2010 geändert. Es hat u. a. die ordnungsrechtliche Verantwortlichkeit der zum Winterdienst verpflichteten Grundstückseigentümer verschärft. Die zuvor bestehende Möglichkeit, mit der Beauftragung zur Durchführung des Winterdienstes auch die öffentlich-rechtliche Verantwortlichkeit für die ordnungsmäßige Reinigung vollständig auf Dritte zu übertragen, wurde gestrichen. Das Straßenreinigungsgesetz bestimmt (in § 6 Abs. 1) nunmehr, dass die zum Winterdienst verpflichteten Anlieger zwar weiterhin "durch privatrechtliche Vereinbarungen Dritte mit der Durchführung des Winterdienstes beauftragen" können. Dadurch entfällt "ihre Verantwortlichkeit für die ordnungsgemäße Durchführung des Winterdienstes" aber nicht. Bei Verstößen gegen die Räumungspflichten sieht das Gesetz eine kostenpflichtige Ersatzvornahme und ein (erhöhtes) Bußgeld vor.

Der Beschwerdeführer, Eigentümer eines mit einem Einfamilienhaus bebauten Grundstücks im Bezirk Reinickendorf, hat gegen die Neuregelung Verfassungsbeschwerde eingelegt. Er hat vor allem geltend gemacht, er könne die ihm auferlegte Verantwortlichkeit für die Durchführung des Winterdienstes nicht mehr umfassend auf einen Dritten übertragen. Sobald mit Schneefall zu rechnen sei, könne er sich nun nicht mehr ohne Haftungsrisiko aus Berlin entfernen. Da er sich häufig außerhalb von Berlin aufhalte, werde er in seiner Reisefreiheit behindert.

Der Verfassungsgerichtshof hat die Verfassungsbeschwerde als unbegründet zurückgewiesen. Er hat ausgeführt, dass die gesetzliche Übertragung der Winterdienstpflicht auf öffentlichen Gehwegen mit der angegriffenen Änderung der ordnungsrechtlichen Verantwortlichkeit der Anlieger mit dem in der Berliner Verfassung garantierten Eigentumsgrundrecht vereinbar ist. Die hierzu ergangenen Bestimmungen müssen allerdings unter Beachtung der Verfassung ausgelegt und angewendet werden. Das Abgeordnetenhaus und der Senat von Berlin haben in ihren Stellungnahmen gegenüber dem Verfassungsgerichtshof bestätigt, dass die ordnungsrechtliche Verantwortlichkeit grundsätzlich nur die sorgfältige Auswahl und die stichprobenartige Überwachung eines beauftragten Dritten umfasst. Dabei ist auch die Überwachung nicht persönlich zu er-füllen, sondern kann wiederum an einen zuverlässigen Dritten (z. B. Nachbarn oder Hausmeister) delegiert werden. Mit diesem Inhalt ist die Neuregelung verfassungs-gemäß. Der Verfassungsgerichtshof hat dazu ergänzend klargestellt, dass grundsätzlich keine Pflicht zur höchstpersönlichen Vornahme der notwendigen Arbeiten besteht. Insoweit muss es genügen, wenn der Anlieger alles ihm im Einzelfall billigerweise Zumutbare getan und veranlasst hat, um einen ordnungsgemäßen Winter-dienst durch von ihm sorgfältig ausgewählte und angemessen überwachte Dritte sicherzustellen. Nur wenn der Anlieger seinen so verstandenen Pflichten schuldhaft nicht nachkommt, kann er ferner wegen einer Ordnungswidrigkeit (nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 StrReinG) mit einer Geldbuße belegt werden.

VerfGH Berlin, Beschluss VerfGH 8/11 vom 14.11.2012

 

Weitere Meldungen


Apotheken-Mehrbesitz,Versandhandel oder auch weitere Nebenbetriebe – alle Risiken in einer Police versichert
Einwirtschaftliches Versicherungskonzept für Apotheken mit mehreren Betriebseinheiten
http://www.aposecur.deLink

Mit einem Klickdie optimale private und geschäftliche Gefahrenabsicherung für den Apothekerund die Apothekerin finden
Angebots- und Vergleichsrechner für Apothekenversicherungen
http://www.aposecur.deLink

KOSTEN SPAREN BEI BESTEHENDER PRIVATER KRAKENVERSICHERUNG DURCH TARIFWECHSEL INNERHALB DER GLEICHEN GESELLSCHAFT
Wie begegnet man der Beitragsexplosion in der PKV ?
http://www.aposecur.deLink

BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE IN DER APOTHEKE JETZT TARIFVERTRAGLICH GEREGELT
Apothekenrente motiviert Mitarbeiter
http://www.aposecur.deLink

WEIL MAN SEIN RECHT NICHT AUF REZEPT BEKOMMT - DIE RICHTIGE APOTHEKENVERSICHERUNG HILFT
Mit berufsständigem Rechtsschutz immer auf der sicheren Seite
http://www.aposecur.deLink

MIT ALL-RISK- UND MODULARER BETRIEBSVERSICHERUNG BIETEN SICH DEM APOTHEKER ZWEI GRUNDLEGENDE MODELLE ZUR RISIKOABSICHERUNG DES UNTERNEHMENS
Apothekenversicherung - individuell oder all-inclusive
http://www.aposecur.deLink

WER RISIKEN IN DER APOTHEKE VERSICHERN MÖCHTE, MUSS SICH TRANSPARENZ VERSCHAFFEN. NUR SO LÄSST SICH EINE WIRLICHKEITSNAHE UND KOSTENGÜNSTIGE ABSICHERUNG FINDEN
Auch bei Graffiti-Schäden versichert
http://www.aposecur.deLink

RECHT HABEN UND RECHT BEKOMMEM IST OFT ZWEIERLEI - DIE RICHTIGE ABSICHERUNG HILFT DABEI
Pauschale Rechtsschutz-Versicherung für selbstständige Apotheker
http://www.aposecur.deLink

SPEZIALISIERTER VERSICHERUNGSMAKLER FÜR APOTHEKER GARANTIERT UNABHÄNGIGEN KOSTENCHECK
Versicherungen für Apotheken - die Ausgaben nicht aus dem Blick lassen
http://www.aposecur.deLink

MIT INDIVIDUELLER RISIKOANALYSE DIE BETRIEBLICHEN UND PRIVATEN UNSICHERHEITEN DES APOTHEKERS STRATEGISCH ANGEHEN
Professionelle Risikoabsicherung für Apotheken - wenn es gut geschützt und wirtschaftlich sein soll
http://www.aposecur.deLink

 

www.apotheker-versicherung.com | www.apothekerversicherung.com | www.apotheken-versicherung.eu | www.apothekenversicherungen.com | www.pharma-risk.de | www.medi-risk.de | www.medirisk.de | www.private-risk.de | www.pharm-assec.de | www.apo-risk.de

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept

    PharmaRisk® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® CYBER

    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken

Aktuell
Ratgeber
Vergleich
Beratung
Kontakt
  • Die PharmaRisk® FLEX

    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren

Beratungskonzept

Risk Management: Professionelles Sicherheitsmanagement
Versicherungskosten-Check: Geld sparen mit dem richtigen Überblick
Sicherheitkompass: Die umfassenden Lösungen der ApoSecur
ApoLeitfaden: Das Leben steckt voller Risiken - Wir begleiten Sie sicher in Ihre Zukunft
ApoBusiness: Ihr betriebliches Sicherheitspaket
ApoPrivate: Ihr privates Sicherheitspaket
ApoTeam: Versicherungslösungen speziell für Angestellte

PharmaRisk OMNI: Eine einzige Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
PharmaRisk FLEX: Versicherungskonzept, flexibel wie Ihre Apotheke
SingleRisk MODULAR: Risiken so individuell wie möglich absichern
ApoRecht-Police: Mit berufsständischem Rechtsschutz immer auf der sicheren Seite
CostRisk-Police: Existenzsicherung - Ihr Ausfall bedeutet Stillstand
ApoSecura Unfallversicherung: Beruflich und privat bestens geschützt

Sicher in die Zukunft – www.aposecur.de

QR Code
Startseite Impressum Seitenübersicht Checklisten Lexikon Vergleichsrechner Produktlösungen