• 17.12.2021 – So werden Apotheken für die Beschaffung oraler COVID-19-Medikamente vergütet

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Gesonderter Vertriebsweg

So werden Apotheken für die Beschaffung oraler COVID-19-Medikamente vergütet


Berlin - Oral anzuwendende Mittel gegen COVID-19 beschafft der Bund zunächst zentral. Da der Vertrieb nicht über die üblichen Wege laufen wird, will das BMG eine gesonderte Vergütung für die Mühen der Apotheken und Großhändler etablieren, die diesen durch die Beschaffung und Abgabe solcher Mittel entstehen. Zu diesem Zweck soll jetzt die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung angepasst werden.

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