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Arzneimittelverschreibungsverordnung
Berlin - Ärzte müssen seit dem 1. November bei Fertigarzneimitteln die entsprechende Dosierung auf der Verordnung angeben. Dies schreibt eine Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) vor. Auf zahlreichen der bislang ausgestellten und in den Apotheken eingereichten Verordnungen fehlen jedoch die erforderlichen Angaben, wie der Hessische Apothekerverband (HAV) moniert.
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