• 06.11.2018 – Wann dürfen Versandapotheken Kundendaten fürs „Remarketing“ verwenden?

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Frage der Linksfraktion

Wann dürfen Versandapotheken Kundendaten fürs „Remarketing“ verwenden?


Berlin - Wer kennt es nicht: Kauft man im Internet beispielsweise einen Drucker, werden bei den darauf folgenden Klicks gleich die passenden Tintenpatronen und das nötige Papier angeboten. Aber ist das auch bei Arzneimitteln aus Versandapotheken zulässig? Und wenn ja, unter welchen Bedingungen? Die Linksfraktion hat sich bei der Bundesregierung danach erkundigt, inwiefern sich die Versender an den nötigen Datenschutz halten. Das Bundesgesundheitsministerium erklärt, dass eine Einwilligung des Kunden unerlässlich ist.

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