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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Privatrente
Berlin - Von Zeit zu Zeit müssen Versicherungsgesellschaften zur Auszahlung von Privatrenten überprüfen, dass die Versicherten noch leben. Das erfolgt fast ausnahmslos über Lebensnachweise oder Lebensbescheinigungen. Kürzlich spazierte in die Detmolder Sonnen-Apotheke von Gunnar Müller eine Kundin, die eine solche Bescheinigung von ihm erbat. Eigentlich kein Problem, dachte Müller, aber nach näherer Betrachtung musst er ablehnen. Anders als Ärzte, Sparkassen und Steuerberater dürfen Apotheker das Leben ihrer Kunden nicht bescheinigen.
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