Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Steuer & Recht
Auch wenn es verständlich ist, wenn ein alter Mensch sich gegenüber den engagierten und liebgewonnenen Pflegekräften dankbar zeigen will: Die Heimgesetze verbieten es dem Personal von Alten- und Pflegeheimen, dem Heimträger und dem Heimleiter sowie deren Angehörigen, sich von Heimbewohnern oder deren Familien beschenken zu lassen – und zwar auch dann, wenn diese Zuwendung in einem Testament angeordnet wird oder bereits vor dem Einzug in das Heim angeordnet wurde. Eine solche testamentarische Bestimmung ist nach den gesetzlichen Bestimmungen der Länder (sowie des Heimgesetzes des Bundes in Thüringen, das noch kein eigenes Heimgesetz geschaffen hat) nichtig, so berichtet es das Deutsche Forum für Erbrecht e.V. Die strenge Regelung, die den Grundsatz der Testierfreiheit durchbricht, soll verhindern, dass die stark abhängigen und häufig wehrlosen Pflegebedürftigen in der abgeschlossenen Welt des Heimes ausgenutzt werden.
Das Verbot gilt nur, wenn das Testament im Einvernehmen zwischen Erblasser und Bedachtem errichtet wurde; wenn der Bedachte also vom Inhalt des Testaments wusste und dies wiederum dem Erblasser bekannt war. Diese Regelung bietet aber natürlich reichlich Zündstoff. Der Pfleger, der sich im Streit mit den Angehörigen nach dem Erbfall auf sein Nichtwissen beruft, dürfte oft schlechte Karten haben. Einen zuverlässigeren Ausweg bietet eine Ausnahmegenehmigung, die der künftige Erblasser noch vor Errichtung des Testaments bei der zuständigen Behörde beantragen kann. Diese darf die Erlaubnis aber nur erteilen, wenn dadurch der Schutz der Heimbewohner nicht gefährdet ist. Zu beachten ist außerdem, daß nicht alle Heimgesetze eine Ausnahmegenehmigung vorsehen. In Nordrhein-Westfalen ist der Antrag zum Beispiel nicht möglich.
Einfacher haben es ambulante und private Pflegedienste, die alte Menschen in deren Wohnung versorgen: Für sie gilt das Verbot nicht. Wer also der ambulanten Pflegeschwester oder dem netten Zivi, der das Essen auf Rädern bringt, im Testament etwas zukommen lassen will, kann dies problemlos tun. (ac)
Apotheken-Mehrbesitz,Versandhandel oder auch weitere Nebenbetriebe – alle Risiken in einer Police versichert
Einwirtschaftliches Versicherungskonzept für Apotheken mit mehreren Betriebseinheiten
http://www.aposecur.de
Mit einem Klickdie optimale private und geschäftliche Gefahrenabsicherung für den Apothekerund die Apothekerin finden
Angebots- und Vergleichsrechner für Apothekenversicherungen
http://www.aposecur.de
KOSTEN SPAREN BEI BESTEHENDER PRIVATER KRAKENVERSICHERUNG DURCH TARIFWECHSEL INNERHALB DER GLEICHEN GESELLSCHAFT
Wie begegnet man der Beitragsexplosion in der PKV ?
http://www.aposecur.de
www.apotheker-versicherung.com | www.apothekerversicherung.com | www.apotheken-versicherung.eu | www.apothekenversicherungen.com | www.pharma-risk.de | www.medi-risk.de | Tweets
Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung
Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.
Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.
Risk Management: Professionelles Sicherheitsmanagement
Versicherungskosten-Check: Geld sparen mit dem richtigen Überblick
Sicherheitkompass: Die umfassenden Lösungen der ApoSecur
ApoLeitfaden: Das Leben steckt voller Risiken - Wir begleiten Sie sicher in Ihre Zukunft
ApoBusiness: Ihr betriebliches Sicherheitspaket
ApoPrivate: Ihr privates Sicherheitspaket
ApoTeam: Versicherungslösungen speziell für Angestellte
PharmaRisk OMNI: Eine einzige Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
PharmaRisk FLEX: Versicherungskonzept, flexibel wie Ihre Apotheke
SingleRisk MODULAR: Risiken so individuell wie möglich absichern
ApoRecht-Police: Mit berufsständischem Rechtsschutz immer auf der sicheren Seite
CostRisk-Police: Existenzsicherung - Ihr Ausfall bedeutet Stillstand
ApoSecura Unfallversicherung: Beruflich und privat bestens geschützt
Sicher in die Zukunft – www.aposecur.de