• 12.11.2012 – Unisex-Urteil kann zu höheren Krankenversicherungsbeiträgen führen

    GESUNDHEIT – Steuer & Recht Die privaten Krankenversicherungen haben Änderungen bei der Umsetzung des Unisex-Urteils des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) verlangt, um bei d ...

Apotheke
Gesundheit
Vorsorge
Sicherheit
Finanzen

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoSecur® Nachrichten - Gesundheit:


Steuer & Recht

Unisex-Urteil kann zu höheren Krankenversicherungsbeiträgen führen

 

Die privaten Krankenversicherungen haben Änderungen bei der Umsetzung des Unisex-Urteils des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) verlangt, um bei der geschlechtsunabhängigen Erstkalkulation von Versicherungstarifen nicht so hohe Sicherheiten einrechnen zu müssen, "die zu unnötig hohen Beiträgen führen" würden. Der EuGH hatte nach Geschlecht unterschiedlich hohe Beiträge untersagt. In einem öffentlichen Fachgespräch des Finanzausschusses erklärte der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) am 17.10.2012, die Bestandszusammensetzung sei im Zeitpunkt der Kalkulation des Tarifs nicht vorhersehbar. Da die Unternehmen erst spät auf Bestandswanderungen durch Beitragsanpassungen reagieren könnten, würden sie gezwungen, "von vornherein ein höheres Sicherheitsniveau, das heißt letztlich höhere Unisex-Beiträge, zu fordern". Diese Beitragssätze würden "tendenziell eher im Bereich der Frauen-Beiträge" liegen. Frauen müssen bisher in der Krankenversicherung höhere Beiträge zahlen als Männer. Mit einer Änderung der Beitragsanpassungsklausel könnten auch die "tendenziell sprunghaften, im Einzelfall auch sozialpolitisch kritischen Beitragsanstiege" geglättet werden, so der PKV.

Bei dem Fachgespräch ging es um vier Änderungsanträge der CDU/CSU-Fraktion und der FDP-Fraktion zum SEPA-Begleitgesetz zu Banküberweisungen und Lastschriften (17/10038). Die Änderungsanträge beinhalten Regelungen aus dem Entwurf zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes (17/9342), der nicht mehr rechtzeitig verabschiedet werden kann. Grund ist, dass auf europäischer Ebene keine Einigung über die Solvency II-Rahmenrichtlinie erzielt werden konnte, mit der die Kapitalausstattung der Versicherer verbessert werden soll. In den Änderungsanträgen geht es unter anderem auch um die Umsetzung des "Unisex-Urteils" des Europäischen Gerichtshofes. Danach müssen vom 21. Dezember 2012 alle Tarife in der privaten Krankenversicherung geschlechtsunabhängig kalkuliert werden. Für die vor dem 21. Dezember 2012 geschlossenen Verträge bleibt es dagegen bei der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Rechtslage.

Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) begrüßte die "rechtssichere Umsetzung des Unisex-Urteils". Es müsse aber klargestellt werden, dass die Regelung auch für die betriebliche Altersversorgung gelten soll. Darauf wies auch Professor Christan Armbrüster (Freie Universität Berlin) hin. Die Deutsche Aktuarvereinigung lobte die Umsetzung des EuGH-Urteils und zudem, "dass gleichzeitig wesentliche Maßnahmen zur Stärkung der Risikotragfähigkeit der deutschen Lebensversicherung noch im Jahr 2012 ergriffen werden".

Dabei geht es unter anderem um die Anpassung der Regelungen zur Bewertungsreservenbeteiligung aus festverzinslichen Wertpapieren. Der GDV erläuterte in seiner Stellungnahme, dass den Versicherten derzeit bei Beendigung eines Vertrages ein Teil der Reserven zustehe, die sich aus der Differenz zwischen Marktwert und Buchwert der Papiere ergeben. In einer Niedrigzinsphase wie jetzt führe dies dazu, dass die Versicherungen Wertpapiere mit hohen Zinsrenditen verkaufen müssten und zu 50 Prozent an abgehende Verträge auszuzahlen hätten. "Und das, obwohl eine Wiederanlage nur zu einem viel niedrigeren Zinssatz - der aktuell sogar unter dem Garantiezins liegt - möglich ist", kritisierte der GDV. Das sei nicht nur eine Benachteiligung der verbliebenen Versicherungsverträge, sondern schwäche auch die Risikotragfähigkeit der Unternehmen. Die jetzt vorgesehenen Änderungen stellten einen fairen Interessenausgleich zwischen abgehenden und verbleibenden Verträgen her.

Als "nicht haltbar" bezeichnete dagegen die Finanzjournalistin Barbara Sternberger-Frey (Öko-Test) die zur Begründung herangezogene Niedrigzinsphase auf den Finanzmärkten, auch wenn die Lage der Branche nicht einfach sei: "Gerade die Bewertungsreserven bei Festverzinslichen sind keine feste Größe, vielmehr schwanken sie im Zeitablauf und je nach Zinsentwicklung am Kapitalmarkt stark." So sei die Beteiligung der Kunden aufgrund abgeschmolzener Bewertungsreserven in diesem Jahr bereits deutlich rückläufig. Mit der Änderung falle man hinter das zurück, was das Bundesverfassungsgericht seinerzeit gefordert hatte.

Auch der Bund der Versicherten widersprach der Versicherungswirtschaft und lehnte die Änderung ab. Die meisten Lebensversicherungsverträge würden vor Ablauf gekündigt, bei einer Laufzeit von 35 Jahren etwa 75 Prozent aller Verträge. "Demnach trifft die ausgeführte Argumentation nur für eine Minderheit der Verbraucher zu. Die Mehrheit der Verbraucher wird jedoch schlechter gestellt, indem sie nicht an den aus ihren Prämien gebildeten Bewertungsreserven beteiligt werden." Für Professor Hermann Weinmann (Hochschule Ludwigshafen) hat die Versicherungsbranche ein Glaubwürdigkeitsproblem, weil sie die Bewertungsreserven gegenüber den Kunden nicht ausweise. Bewertungsreserven und Überschussbeteiligung seien zusammen zu sehen: "Es geht also um die Notwendigkeit der Verbesserung der Informationsgrundlagen während der Vertragslaufzeit und insbesondere bei Vertragsende beziehungsweise im Rentenbezug", sagte Weinmann.

Quelle: Deutscher Bundestag


Weitere Meldungen


Apotheken-Mehrbesitz,Versandhandel oder auch weitere Nebenbetriebe – alle Risiken in einer Police versichert
Einwirtschaftliches Versicherungskonzept für Apotheken mit mehreren Betriebseinheiten
http://www.aposecur.deLink

Mit einem Klickdie optimale private und geschäftliche Gefahrenabsicherung für den Apothekerund die Apothekerin finden
Angebots- und Vergleichsrechner für Apothekenversicherungen
http://www.aposecur.deLink

KOSTEN SPAREN BEI BESTEHENDER PRIVATER KRAKENVERSICHERUNG DURCH TARIFWECHSEL INNERHALB DER GLEICHEN GESELLSCHAFT
Wie begegnet man der Beitragsexplosion in der PKV ?
http://www.aposecur.deLink

BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE IN DER APOTHEKE JETZT TARIFVERTRAGLICH GEREGELT
Apothekenrente motiviert Mitarbeiter
http://www.aposecur.deLink

WEIL MAN SEIN RECHT NICHT AUF REZEPT BEKOMMT - DIE RICHTIGE APOTHEKENVERSICHERUNG HILFT
Mit berufsständigem Rechtsschutz immer auf der sicheren Seite
http://www.aposecur.deLink

MIT ALL-RISK- UND MODULARER BETRIEBSVERSICHERUNG BIETEN SICH DEM APOTHEKER ZWEI GRUNDLEGENDE MODELLE ZUR RISIKOABSICHERUNG DES UNTERNEHMENS
Apothekenversicherung - individuell oder all-inclusive
http://www.aposecur.deLink

WER RISIKEN IN DER APOTHEKE VERSICHERN MÖCHTE, MUSS SICH TRANSPARENZ VERSCHAFFEN. NUR SO LÄSST SICH EINE WIRLICHKEITSNAHE UND KOSTENGÜNSTIGE ABSICHERUNG FINDEN
Auch bei Graffiti-Schäden versichert
http://www.aposecur.deLink

RECHT HABEN UND RECHT BEKOMMEM IST OFT ZWEIERLEI - DIE RICHTIGE ABSICHERUNG HILFT DABEI
Pauschale Rechtsschutz-Versicherung für selbstständige Apotheker
http://www.aposecur.deLink

SPEZIALISIERTER VERSICHERUNGSMAKLER FÜR APOTHEKER GARANTIERT UNABHÄNGIGEN KOSTENCHECK
Versicherungen für Apotheken - die Ausgaben nicht aus dem Blick lassen
http://www.aposecur.deLink

MIT INDIVIDUELLER RISIKOANALYSE DIE BETRIEBLICHEN UND PRIVATEN UNSICHERHEITEN DES APOTHEKERS STRATEGISCH ANGEHEN
Professionelle Risikoabsicherung für Apotheken - wenn es gut geschützt und wirtschaftlich sein soll
http://www.aposecur.deLink

 

www.apotheker-versicherung.com | www.apothekerversicherung.com | www.apotheken-versicherung.eu | www.apothekenversicherungen.com | www.pharma-risk.de | www.medi-risk.de | www.medirisk.de | www.private-risk.de | www.pharm-assec.de | www.apo-risk.de

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept

    PharmaRisk® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® CYBER

    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken

Aktuell
Ratgeber
Vergleich
Beratung
Kontakt
  • Die PharmaRisk® FLEX

    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren

Beratungskonzept

Risk Management: Professionelles Sicherheitsmanagement
Versicherungskosten-Check: Geld sparen mit dem richtigen Überblick
Sicherheitkompass: Die umfassenden Lösungen der ApoSecur
ApoLeitfaden: Das Leben steckt voller Risiken - Wir begleiten Sie sicher in Ihre Zukunft
ApoBusiness: Ihr betriebliches Sicherheitspaket
ApoPrivate: Ihr privates Sicherheitspaket
ApoTeam: Versicherungslösungen speziell für Angestellte

PharmaRisk OMNI: Eine einzige Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
PharmaRisk FLEX: Versicherungskonzept, flexibel wie Ihre Apotheke
SingleRisk MODULAR: Risiken so individuell wie möglich absichern
ApoRecht-Police: Mit berufsständischem Rechtsschutz immer auf der sicheren Seite
CostRisk-Police: Existenzsicherung - Ihr Ausfall bedeutet Stillstand
ApoSecura Unfallversicherung: Beruflich und privat bestens geschützt

Sicher in die Zukunft – www.aposecur.de

QR Code
Startseite Impressum Seitenübersicht Checklisten Lexikon Vergleichsrechner Produktlösungen