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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Steuer & Recht
Das Wirtschaftsjahr 2013 ist de facto das erste, für das die Übermittlung der E-Bilanz zu erfolgen hat. Aus diesem Grund fand am 04.02.2013 im Bundesministerium der Finanzen (BMF) eine Informationsveranstaltung zum Thema E-Bilanz statt. Auf der Agenda standen neben den aktuellen Änderungen auch die Sachstandsberichte zu den einzelnen Taxonomien.
Grundsätzlich wurden kaum Veränderungen an der Taxonomie vorgenommen. Ergänzungen, wie die Position "Ergänzungen für vororganschaftliche Mehr- und Minderabführungen", resultieren hauptsächlich aus den bisherigen Erfahrungen und Erkenntnissen mit der E-Bilanz in der Praxis.
Für die Jahre, die nach dem 31.12.2012 beginnen, muss für die Übermittlung der E-Bilanz das Release 5.1 zur HGB-Taxonomie gewählt werden. Zudem teilte die Finanzverwaltung mit, dass mit dem Nachfolge-Release 5.2 auch die Einreichung an den elektronischen Bundesanzeiger möglich sein soll. Erweiterungen des Mindestumfanges sind auskunftsgemäß derzeit nicht geplant. Langfristig wird anvisiert, dass auch die ermittelten Erkenntnisse der Finanzverwaltung im XBRL-Format an die Steuerpflichtigen rückübermittelt werden sollen. Wann dies jedoch möglich sein soll, steht derzeit aber noch in den Sternen.
Quelle: DStV
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