• 28.12.2012 – Was ändert sich im Steuerrecht zum 1. Januar 2013?

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Steuer & Recht

Was ändert sich im Steuerrecht zum 1. Januar 2013?

 

Die elektronische Lohnsteuerkarte kommt

Ab dem 1. Januar 2013 ersetzt das neue so genannteELStAM-Verfahren grundsätzlich die alte Lohnsteuerkarte aus Papier. ELStAMsteht für "elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale" und erleichtertdie Kommunikation zwischen Arbeitgebern, Arbeitnehmern und den Finanzämternerheblich. Steuerliche Daten, wie z. B. Kinderfreibeträge, Steuerklassen unddie Religionszugehörigkeit eines Arbeitnehmers, können dann elektronischgespeichert und übermittelt werden.

Um die Arbeitgeber in Wirtschaft und Verwaltung durch die Umstellung auf dasneue Verfahren nicht zu überlasten, kann noch bis zum Ende des Jahres 2013 derLohnsteuerabzug auch nach dem alten Verfahren erfolgen. Arbeitgeber können alsowählen, ab wann sie während des kommenden Jahres ELStAM anwenden. Zudem hat derArbeitgeber die Wahlmöglichkeit, sofort mit sämtlichen Arbeitnehmern oder zuBeginn nur mit einem Teil der Arbeitnehmer in das ELStAM-Verfahreneinzusteigen. So wird den sehr vielfältigen betrieblichen VerfahrensabläufenRechnung getragen.

Spätestens mit der Lohnabrechnung für Dezember 2013 müssen die ELStAM jedochfür alle Arbeitnehmer angewendet werden. Bis zur Umstellung gelten dievorhandenen Papierbescheinigungen der Arbeitnehmer (Lohnsteuerkarte 2010 oder einevom Finanzamt ausgestellte Ersatzbescheinigung) mit allen Einträgen fort. MitAbschluss der Umstellung gehören diese Bescheinigungen in Papierform aberendgültig der Vergangenheit an.

Steuerliche Anreize zur Förderung der Elektromobilität

Deutschland soll sich zum Leitmarkt für Elektromobilitätentwickeln. Um hier auch eine finanzielle Lenkungswirkung zu entfalten, werdendie steuerlichen Anreize zur Anschaffung eines umweltfreundlichenElektrofahrzeugs verstärkt und steuerlich nachteilige Regelungen angepasst. Mitdem Verkehrsteueränderungsgesetz wurde die bereits bestehende Begünstigung fürreine Elektro-Pkw bei der Kraftfahrzeugsteuer auf Fahrzeuge aller anderenKlassen ausgedehnt, sofern diese rein elektrisch angetrieben und durchBatterien oder Brennstoffzellen gespeist werden. Außerdem wird die Förderdauerum weitere fünf auf insgesamt zehn Jahre verlängert.

Die erweiterte Steuerbefreiung greift nicht nur für neue Fahrzeuge, sondernbereits rückwirkend für alle ab 18. Mai 2011 vorgenommenen Erstzulassungen vonElektrofahrzeugen. An diesem Tag beschloss die Bundesregierung dieGesetzesinitiative. Ab 1. Januar 2016 soll die Befreiung wieder fünf Jahredauern.

Geldspenden werden unbürokratischer

Umstellungen im Zahlungsverkehr aufgrund europäischer Entwicklungen(Stichwort: SEPA) und nationaler Anpassungen führen auch zu Vereinfachungen beiGeldspenden. Bereits heute erbringen bestimmte Steuerpflichtige (etwa dieKirchen) den Zuwendungsnachweis im Rahmen eines vereinfachten Zahlungsvorgangsüber das Internet. Um die in der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung(EStDV) enthaltenen Vereinfachungsregeln für alle Steuerpflichtigen anwenden zukönnen, wird der vereinfachte Zuwendungsnachweis beim steuerlichen Spendenabzugsowohl an das SEPA-Verfahren als auch an andere Online-Zahlungsservicesangepasst. Das aufwändige Sammeln und Einreichen von Spendenbelegen erübrigtsich dadurch.

Vereinfachte steuerliche Veranlagung für Ehepaare

In 2013 werden auch die bereits durch dasSteuervereinfachungsgesetz 2011 eingeführten Maßnahmen für eine verbesserteÜbersicht bei den steuerlichen Veranlagungs- und Tarifvarianten für Ehepaarewirksam. Ehegatten können künftig zwischen der Zusammenveranlagung oder einerEinzelveranlagung wählen, die die getrennte Veranlagung ab 2013 ablöst.Folgende Veranlagungsvarianten sind möglich:

  • die Einzelveranlagung mit Grundtarif, "Verwitweten-Splitting" oder "Sonder-Splitting" im Trennungsjahr und
  • die Zusammenveranlagung mit Splitting-Verfahren für Ehegatten.

Auch das Verfahren für den Wechsel der Veranlagungsartenwird gestrafft. Fehleranfällige, manuelle Verfahrensschritte entfallen und dieBearbeitungsdauer wird verkürzt. Während Eheleute bisher die mit Abgabe derSteuererklärung getroffene Wahl der Veranlagungsart bis zur Bestandskraft desbetreffenden Steuerbescheids und auch im Rahmen von Änderungsveranlagungenbeliebig oft ändern konnten, ist ein nachträglicher Wechsel der Veranlagungsartnach Eintritt der Unanfechtbarkeit künftig nur noch in bestimmten Fällenmöglich. Die Beteiligten erhalten auf diese Weise früher Rechtssicherheit.

Anpassung der Steuerberatergebühren

Die neue Steuerberatervergütungsverordnung löst diebisherige Steuerberatergebührenverordnung ab. Sie bildet sowohl für dieMandanten als auch für die Steuerberater das Fundament für eine rechtlichgetragene, den Kosten angemessene und transparente Abrechnung. Die Anpassungder Steuerberatergebühren ist aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung derletzten Jahre notwendig geworden. Die letzte grundlegende Anpassung erfolgte imJahr 1998. Seitdem ist der Preisindex um mehr als 22 Prozent gestiegen. ImEinzelfall erhöhen sich die Kosten für Leistungen der Steuerberater aufgrundder Neuregelung um durchschnittlich etwa 5 Prozent.

Quelle: BMF

 

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