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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Steuer & Recht
Der Bundesrat hat seine Zustimmung zu
dem vom Bundestag am 29. November 2012 beschlossenen Gesetz zur Umsetzung des
EuGH-Urteils vom 20. Oktober 2011 in der Rechtssache C-284/09 (17/11314,
17/11717, 17/11718)
versagt. Dies teilt der Bundesrat in einer Unterrichtung (17/11940)
mit.
Nach dem Bundestagsbeschluss sollten so genannte Streubesitzdividenden, die an
ausländische Unternehmen gezahlt werden, steuerfrei sein. Damit sollte ein
Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 20. Oktober 2011 in der
Rechtssache C-284/09 (Kommission gegen Bundesrepublik Deutschland)
umgesetzt werden. Das Gericht hatte die Erhebung der Abgeltungsteuer auf
Dividendenzahlungen an ausländische Unternehmen untersagt, wenn die Beteiligung
unter zehn Prozent liegt und damit die so genannte
"Mutter-Tochter-Richtlinie" keine Anwendung findet. In diesen Fällen
war bisher Kapitalertragsteuer von 25 Prozent einbehalten worden, bei
Vorhandensein eines Doppelbesteuerungsabkommens 15 Prozent. Bei inländischen
Unternehmen wurde zwar auch die Kapitalertragsteuer erhoben, sie wurde jedoch
mit der Körperschaftsteuer verrechnet. Die unterschiedliche Behandlung in- und
ausländischer Unternehmen war vom EuGH als Verstoß gegen europäisches Recht
angesehen worden.
Quelle: Deutscher Bundestag
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