• 20.12.2012 – Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden

    FINANZEN – Steuer & Recht Das Bundeskabinett hat am 19.12.2012 die von Bundesbauminister Peter Ramsauer vorgelegten Eckpunkte für ein Programm zur Förderung von energe ...

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Steuer & Recht

Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden

 

Das Bundeskabinett hat am 19.12.2012 die von Bundesbauminister Peter Ramsauer vorgelegten Eckpunkte für ein Programm zur Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden beschlossen. Der Programmstart kann noch im Januar 2013 - nach Schaffung der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen - erfolgen.

Ramsauer: "Mit einem neuen KfW-Programm sorgen wir dafür, dass die Gebäudesanierung weiteren Schub bekommt. Mit 300 Millionen Euro pro Jahr werden wir ein neues Zuschussprogramm auflegen: Aus diesem Topf wollen wir unkompliziert und unbürokratisch fördern. Die Bürger sollen direkt profitieren. Damit stehen ab nächstem Jahr zusätzlich zu unseren 1,5 Milliarden Euro nochmal 300 Millionen Euro für die CO2-Gebäudesanierungsprogramme zur Verfügung. Das ist ein wichtiger Impuls für die Energiewende."

Eckwerte der Förderung sind:

  1. für Einzelmaßnahmen 10 % Zuschuss (max. 5.000 Euro, bisher 3.750 Euro)
  2. für umfassende Sanierungen auf hohem Energieeffizienzniveau beim:
    • Effizienzhaus 55 25 % (max. 18.750 Euro, bisher 15.000 Euro) und
    • Effizienzhaus 70 20 % (max. 15.000 Euro, bisher 13.125 Euro)

Der Gebäudebereich - insbesondere der Bestand - weist noch erhebliche Potenziale zur Energie- und CO2-Einsparung auf. Hier werden knapp 40 Prozent der Endenergie für Beheizung, Warmwasser und Beleuchtung verbraucht. Rund zwei Drittel des Energieverbrauchs von Gebäuden entfallen auf rund 40 Millionen Wohnungen.

Ramsauer: "Hierzu bringen wir nun eine verbesserte Zuschussförderung der KfW für hocheffiziente Sanierungsmaßnahmen auf den Weg, die insbesondere Sanierungsanstrengungen von selbstnutzenden Wohneigentümern unterstützt. Die Mittel in Höhe von insgesamt 2,4 Mrd. Euro für acht Jahre werden aus dem Energie- und Klimafonds zur Verfügung gestellt."

Quelle: BMVBS

 

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