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Steuern & Recht
Pünktlich zum Jahresende und damit rechtzeitig für die Berücksichtigung in der Einkommensteuererklärung 2012 veröffentlicht der Bundesfinanzhof ein Urteil zum Werbungskostenabzug privater Telefonkosten.
Grundsätzlich gilt: Aufwendungen für Telefonate sind als Werbungskosten abzugsfähig, soweit sie beruflich veranlasst sind. Dabei können die entstanden Kosten beim Finanzamt regelmäßig durch Nachweis der Einzelverbindungen oder aber pauschal bis zu 20 % des Rechnungsbetrags, höchstens 20 Euro monatlich, geltend gemacht werden.
Bei einer mindestens einwöchigen Dienstreise hält es der Bundesfinanzhof nunmehr für statthaft, auch die anfallenden privaten Telefongebühren als Werbungskosten geltend zu machen (Az. VI R 50/10). Begründung: Bei einer längeren Auswärtstätigkeit können die notwendigen privaten Dinge lediglich telefonisch bzw. über Internet geregelt werden. Die hierdurch entstehenden Aufwendungen übersteigen daher den normalen Lebensbedarf und sind folglich überwiegend der beruflichen Sphäre zuzuordnen.
Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass - soweit das Telefon oder Internet beruflich genutzt werden - neben den laufenden Verbindungskosten auch Anschaffungs- und Anschlusskosten sowie die monatliche Grundgebühr abzugsfähig sind. Vereinfachend können Steuerpflichtige zudem die Kosten eines repräsentativen 3-Monats-Zeitraums für das gesamte Kalenderjahr heranziehen.
Quelle: DStV
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