• 23.11.2012 – Bundesrat blockiert Abkommen mit der Schweiz

    FINANZEN – Steuern & Recht Der Bundesrat hat dem Steuerabkommen mit der Schweiz nicht zugestimmt. Die Bundesregierung wird am Mittwoch, den 28.11.2012, entscheiden, ob sie ...

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Steuern & Recht

Bundesrat blockiert Abkommen mit der Schweiz

 

Der Bundesrat hat dem Steuerabkommen mit der Schweiz nicht zugestimmt. Die Bundesregierung wird am Mittwoch, den 28.11.2012, entscheiden, ob sie den Vermittlungsausschuss anruft. Künftig würde das Vermögen deutscher Bürger in der Schweiz genauso besteuert wie in Deutschland.

Das Abkommen bietet eine Lösung sowohl für die Vergangenheit als auch für die Zukunft. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble hatte in der Bundesratssitzung an die Länder appelliert, sich dem Abkommen nicht zu verschließen.

"Es beendet eine unbefriedigende Situation. Die Schweiz ist bereit, für die Zukunft eine Besteuerung von Kapitalerträgen deutscher Bürger wie in Deutschland durchzuführen. Und wir haben für die Vergangenheit mit der Pauschalbesteuerung der Kapitalanlagen eine gute Lösung gefunden", so Schäuble.

Die Schweiz hat seit 70 Jahren ein Bankgeheimnis gesetzlich garantiert. Dieses Recht kann nach europäischem Recht nicht rückwirkend geändert werden. Damit verjähren Ansprüche, die länger als zehn Jahre zurückliegen.

Auch die USA, wie häufig argumentiert wird, haben keine bessere Regelung mit der Schweiz getroffen. Sie hätten überhaupt noch keine Vereinbarung. Vielmehr solle künftig lediglich ein Informationsaustausch mit der Schweiz erfolgen. Für die Vergangenheit sei dort aber nichts vorgesehen, so Schäuble.

Gleiche Besteuerung in der Schweiz wie in Deutschland
Das Steuerabkommen mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft beendet die Möglichkeit, Schwarzgeld in dem Land zu verstecken. Für die Zukunft würde eine Besteuerung von Kapitalanlagen deutscher Bürger in der Schweiz mit der deutschen Abgeltungsteuer möglich. Damit würde es keinen Unterschied mehr machen, ob Deutsche ihr Geld im Inland oder in der Schweiz anlegen.

Der Einigung waren lange Jahre intensiver Verhandlungen vorausgegangen.

Was soll wie besteuert werden?
In der Vergangenheit nicht versteuerte Vermögenswerte müssen pauschal mit einem Steuersatz von 21 bis 41 Prozent des Kapitalbestandes nachversteuert werden. Das führt zu einer gerechten Steuerlast.

Für die Zukunft wird eine Gleichbehandlung der Besteuerung von Kapitalerträgen sichergestellt - unabhängig davon, ob diese in Deutschland oder in der Schweiz erzielt werden. Die Schweiz erhebt eine Steuer entsprechend der deutschen Abgeltungsteuer.

Der erweiterte Auskunftsaustausch zwischen schweizerischen und deutschen Steuerbehörden schafft in Zukunft ein zusätzliches unkalkulierbares Entdeckungsrisiko für neues Schwarzgeld in der Schweiz.

Die Schweiz verpflichtet sich nach Inkrafttreten des Abkommens - staatenweise saldiert - Vermögensverlagerungen in Drittstaaten zu melden.

Auch die Besteuerung von Erbschaften, die nach dem Inkrafttreten des Abkommens anfallen, wird sichergestellt.

Soweit das Zinsbesteuerungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Schweiz gilt (private Zinsen), findet das Abkommen keine Anwendung.

Schweizer Banken garantieren Nachzahlungen
Für die Vergangenheit garantiert die Schweiz eine Mindestzahlung von zwei Milliarden Schweizer Franken, das sind rund 1,6 Milliarden Euro. In diesen Fällen müssen die Steuerpflichtigen eine Bescheinigung ihres Finanzamtes vorlegen, dass sie ihr Vermögen entsprechend versteuert haben. Oder sie bezahlen einen Pauschalbetrag, der über der Versteuerung der Kapitaleinkünfte in Deutschland liegt. Ansonsten werden die Fälle weiter verfolgt.

Die Schweizer Banken können ihre Geschäftsbeziehung mit den Kunden aus Deutschland beenden. Das ist eine pragmatische Lösung, denn die Schweiz hat eine andere Rechtslage. Dort wird das Bankgeheimnis geschützt.

Die vereinbarten Regelungen tragen damit zur Steuergerechtigkeit bei. Zum einen respektiert das Abkommen den in der Schweiz geltenden Schutz der Privatsphäre von Bankkunden. Zum anderen gewährleistet es die Durchsetzung berechtigter Steueransprüche Deutschlands.

Mit Inkrafttreten des deutsch-schweizerischen Steuerabkommens fließen mindestens 1,6 Milliarden Euro in die Kassen von Bund, Ländern und Kommunen zurück. Seriöse Schätzungen gehen sogar von bis zu zehn Milliarden Euro aus. Der Vertrag beseitigt ein jahrzehntelanges Ärgernis und eine grobe Ungerechtigkeit. Mit Inkrafttreten des Abkommens muss jeder, der Gelder in der Schweiz hat, dafür Steuern zahlen. Dies gilt für die Vergangenheit und die Zukunft.

Bundesländer profitieren
Das Abkommen bringt Bund, Ländern und Kommunen spürbare Steuereinnahmen. Die Bundesländer würden von der garantierten Nachzahlung vorab 30 Prozent erhalten. Die restlichen 70 Prozent verteilen sich zu jeweils 44 Prozent auf Bund und Länder. Die Gemeinden erhalten zwölf Prozent. Das Erbschaftsteueraufkommen für zukünftige Erbfälle steht ausschließlich den Ländern zu.

In der Vergangenheit nicht versteuerter Kapitalbestand - also so genanntes Schwarzgeld - wird pauschal mit Einmalzahlungen nachversteuert. Die Schweizer Banken zahlen die garantierten zwei Milliarden Schweizer Franken binnen 25 Tagen nach Inkrafttreten des Abkommens. Außerdem verpflichten sie sich, auf künftige Kapitalerträge ihrer deutschen Kunden grundsätzlich die deutsche Abgeltungsteuer abzuführen.

Mehr Auskunftsaustausch
Deutsche Steuerbehörden können nun innerhalb von zwei Jahren bis zu 1.300 Auskunftsgesuche starten. Diese Möglichkeit erweitert und ergänzt den Auskunftsaustausch nach OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung)-Standard. Dadurch wird verhindert, dass neues Schwarzgeld in die Schweiz fließt. Bereits mit Inkrafttreten des Abkommens zum 1. Januar 2013 wäre keine Verlagerung von deutschem Vermögen aus der Schweiz in Drittstaaten ohne Meldung möglich.

Quelle: Bundesregierung

 

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