Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Steuern & Recht
Mit heute lediglich mündlich und in Grundzügen begründetem "Zwischenurteil" hat das Finanzgericht (FG) Köln die Pokergewinne des Herrn Eddy Scharf der grundsätzlichen Steuerbarkeit unterworfen. Der Kläger, jedenfalls im Streitjahr 2008 noch Kapitän einer großen deutschen Fluggesellschaft wird seit dem Beginn des Prozesses von hier aus vertreten.
Nach Ansicht des erkennenden 12. Senates sollen diese Gewinne als Gewerbeeinkünfte nach § 15 EtStG zu qualifizieren sein. In der Pressemitteilung des Gerichts heißt es, "dass Gewinne eines Pokerspielers jedenfalls dann der Einkommensteuer unterliegen, wenn er regelmäßig über Jahre hinweg erfolgreich an namhaften, mit hohen Preisen dotierten Turnieren teilnimmt. Es komme für die Beurteilung der Steuerpflicht nicht darauf an, ob der Erfolg beim Pokerspiel für einen Durchschnittsspieler oder bezogen auf ein einzelnes Blatt auf Zufallsergebnissen beruhe. Maßgebend sei, ob der Steuerpflichtige nach seinen individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten mit guten Erfolgsaussichten an renommierten Pokerturnieren teilnehmen könne und wiederholt Gewinne erziele." Bereits die einleitende Begrüßung der Voritzenden dahingehend, dass "das Glück mit den Tüchtigen" ist, macht diese Einschätzung nicht ganz so überraschend erscheinen, wie es der Tenor vermuten lässt.
Weiter wird ausgeführt, der Kläger habe seit vielen Jahren an Pokerturnieren teilgenommen und in den letzten Jahren Preisgelder im sechsstelligen Bereich erzielt.
Die Ausführungen des erkenndenden Senates verwundern gleich in mehreren Punkten:
Erstens - dies bedarf der Klarstellung - geht das Gericht hier fälschlicherweise davon aus, die Gewinne im "sechsstelligen Bereich" seien zwischen den Parteien unstreitig; dies ist offensichtlich nicht der Fall. Vielmehr ist die Gewinnhöhe ein zwischen dem Finanzamt und dem Kläger heftig umstrittener und bislang nicht erwiesener Gesichtspunkt des Verfahrens.
Zweitens, auch insoweit werden die Urteilsgründe abzuwarten sein, ist fraglich ob nun zukünftig nur diejenigen Spieler der Steuerpflicht unterfallen sollen, die "wiederholt Gewinne" erzielen (so der erste Begründungsansatz des Senats)? Wäre dem so, müsste die Gewerblichkeit des Spiels für jedes Veranlagungsjahr neu beurteilt werden, nur in den Jahren, in denen positive Gewinne feststellbar wären, käme eine Steuerpflicht in Betracht; was aber geschieht mit Verlustjahren eines "Gewerbetreibenden" Pokerspielers? In diesen Jahren, wollte man dem FG Köln in seiner Argumentation folgen, läge kein Gewerbe (mehr) vor, so dass sich die Verluste auch steuerrechtlich nicht auswirken würden. Hier von Steuergerechtigkeit zu sprechen, wäre wagemutig. Wo die Grenze vom steuerfreien Gelegenheits- zum steuerpflichtigen Profispieler zu ziehen ist, bleibt damit offen.
Drittens, warum ist der Senat der Ansicht, Herr Scharf sei in der Lage "nach seinen individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten mit guten Erfolgsaussichten an renommierten Pokerturnieren teilzunehmen"? Auch insoweit bleibt das Gericht zunächst eine Antwort schuldig. Die Fähigkeiten des Klägers sind weder eingestanden, noch mit hinreichender Deutlichkeit bewiesen worden. Ob das Gericht hier aus "eigener Sachkunde" heraus zu diesem Schluss gelangt oder lediglich den "Vermutungen" des Finanzamtes folgt muss abgewartet werden.
Ob die Entscheidung des Gerichts der revisionsrechtlichen Nachprüfung Stand halten wird, erscheint aus hiesiger Sicht fraglich. Jedenfalls bezogen auf den deutschen Glücksspielmarkt stellen sich nunmehr jedoch Folgeprobleme. Unterfallen Pokerveranstalter, die nun Veranstaltungen für "professionelle Spieler" anbieten, nicht mehr dem staatlichen Glücksspielmonopol? Hier spielen ja dann nur solche Spieler, die nach ihren individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten mit guten Erfolgsaussichten am Spiel teilnehmen. Dann aber, liegt naturgemäß KEIN Glücksspiel, sondern ein nicht monopolisiertes Geschicklichkeitsspiel vor.
Dr. Robert Kazemi
Apotheken-Mehrbesitz,Versandhandel oder auch weitere Nebenbetriebe – alle Risiken in einer Police versichert
Einwirtschaftliches Versicherungskonzept für Apotheken mit mehreren Betriebseinheiten
http://www.aposecur.de
Mit einem Klickdie optimale private und geschäftliche Gefahrenabsicherung für den Apothekerund die Apothekerin finden
Angebots- und Vergleichsrechner für Apothekenversicherungen
http://www.aposecur.de
KOSTEN SPAREN BEI BESTEHENDER PRIVATER KRAKENVERSICHERUNG DURCH TARIFWECHSEL INNERHALB DER GLEICHEN GESELLSCHAFT
Wie begegnet man der Beitragsexplosion in der PKV ?
http://www.aposecur.de
BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE IN DER APOTHEKE JETZT TARIFVERTRAGLICH GEREGELT
Apothekenrente motiviert Mitarbeiter
http://www.aposecur.de
WEIL MAN SEIN RECHT NICHT AUF REZEPT BEKOMMT - DIE RICHTIGE APOTHEKENVERSICHERUNG HILFT
Mit berufsständigem Rechtsschutz immer auf der sicheren Seite
http://www.aposecur.de
MIT ALL-RISK- UND MODULARER BETRIEBSVERSICHERUNG BIETEN SICH DEM
APOTHEKER ZWEI GRUNDLEGENDE MODELLE ZUR RISIKOABSICHERUNG DES
UNTERNEHMENS
Apothekenversicherung - individuell oder all-inclusive
http://www.aposecur.de
WER RISIKEN IN DER APOTHEKE VERSICHERN MÖCHTE, MUSS SICH TRANSPARENZ
VERSCHAFFEN. NUR SO LÄSST SICH EINE WIRLICHKEITSNAHE UND KOSTENGÜNSTIGE
ABSICHERUNG FINDEN
Auch bei Graffiti-Schäden versichert
http://www.aposecur.de
RECHT HABEN UND RECHT BEKOMMEM IST OFT ZWEIERLEI - DIE RICHTIGE ABSICHERUNG HILFT DABEI
Pauschale Rechtsschutz-Versicherung für selbstständige Apotheker
http://www.aposecur.de
SPEZIALISIERTER VERSICHERUNGSMAKLER FÜR APOTHEKER GARANTIERT UNABHÄNGIGEN KOSTENCHECK
Versicherungen für Apotheken - die Ausgaben nicht aus dem Blick lassen
http://www.aposecur.de
MIT INDIVIDUELLER RISIKOANALYSE DIE BETRIEBLICHEN UND PRIVATEN UNSICHERHEITEN DES APOTHEKERS STRATEGISCH ANGEHEN
Professionelle Risikoabsicherung für Apotheken - wenn es gut geschützt und wirtschaftlich sein soll
http://www.aposecur.de
www.apotheker-versicherung.com | www.apothekerversicherung.com | www.apotheken-versicherung.eu | www.apothekenversicherungen.com | www.pharma-risk.de | www.medi-risk.de | www.medirisk.de | www.private-risk.de | www.pharm-assec.de | www.apo-risk.de
Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung
Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.
Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.
Risk Management: Professionelles Sicherheitsmanagement
Versicherungskosten-Check: Geld sparen mit dem richtigen Überblick
Sicherheitkompass: Die umfassenden Lösungen der ApoSecur
ApoLeitfaden: Das Leben steckt voller Risiken - Wir begleiten Sie sicher in Ihre Zukunft
ApoBusiness: Ihr betriebliches Sicherheitspaket
ApoPrivate: Ihr privates Sicherheitspaket
ApoTeam: Versicherungslösungen speziell für Angestellte
PharmaRisk OMNI: Eine einzige Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
PharmaRisk FLEX: Versicherungskonzept, flexibel wie Ihre Apotheke
SingleRisk MODULAR: Risiken so individuell wie möglich absichern
ApoRecht-Police: Mit berufsständischem Rechtsschutz immer auf der sicheren Seite
CostRisk-Police: Existenzsicherung - Ihr Ausfall bedeutet Stillstand
ApoSecura Unfallversicherung: Beruflich und privat bestens geschützt
Sicher in die Zukunft – www.aposecur.de