Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Steuern & Recht
Das
Bundesministerium der Finanzen hat am 5. November 2012 den Entwurf
eines Gesetzes zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung über
Finanzinstrumente (Honoraranlageberatungsgesetz) veröffentlicht.
Mit
dem Gesetz sollen rechtliche Rahmenbedingungen für eine honorarbasierte
Anlageberatung (Honorar-Anlageberatung) geschaffen werden. Diese sollen
den Kunden als alternatives Angebot zur provisionsbasierten
Anlageberatung zur Verfügung stehen. Dem Kunden soll durch die
begriffliche Trennung von (in der Regel provisionsgestützter)
Anlageberatung und der Honorar-Anlageberatung deutlich werden, welche
Art von Dienstleistung ihm angeboten und wie diese Dienstleistung
vergütet wird. Üblich ist derzeit, dass die Dienstleistung der
Anlageberatung durch Zuwendungen vergütet wird, die das beratende
Institut von Anbietern oder Emittenten erhält.
Im Vergleich zur
herkömmlichen Anlageberatung werden an die Honorar-Anlageberatung
weitergehende Anforderungen geknüpft. Es wird insbesondere das
bestehende Zuwendungsverbot nach dem Wertpapierhandelsgesetz
ausgeweitet. So darf die Honorar-Anlageberatung nur gegen Honorar des
Kunden erbracht werden. In Fällen, in denen bestimmte Finanzinstrumente
nicht provisionsfrei am Markt erhältlich sind, ist es dem
Honorar-Anlageberater erlaubt, Zuwendungen von Dritten anzunehmen, wenn
diese unverzüglich und ungemindert an den Kunden weitergeleitet werden.
Die
Regelungen für die Anlageberatung nach dem Wertpapierhandelsgesetz
werden durch Regelungen für den gewerblichen Finanzanlagenberater
ergänzt, der aufgrund seiner Geschäftstätigkeit keine Zulassung der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht benötigt. Die Änderungen
der Gewerbeordnung führen eine Erlaubnispflicht für diesen so genannten
"Honorar-Finanzanlagenberater" ein. Damit kann auch in dem auf
bestimmte Finanzinstrumente beschränkten Beratungssegment
honorarbasierte Anlageberatung erbracht werden.
Mit der Veröffentlichung am 05.11.2012 startet das BMF die Verbändebeteiligung zu dem geplanten Gesetz.
Schriftliche Stellungnahmen zu dem Diskussionsentwurf sind bis zum 22. November 2012 möglich.
Den Referentenentwurf finden Sie auf der Homepage des BMF.
Quelle: BMF
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