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BtM-Höchstmengen
Berlin - Krankenkassen dürfen Rezeptfehler auf Null retaxieren – müssen im Zweifel aber gute Gründe haben, warum sie keine Gnade walten lassen. Das hat das Sozialgericht Nordhausen in einem Streit um fehlerhafte Betäubungsmittelrezepte entschieden. Und die Vorgabe des Gerichts geht über unbedeutende Formfehler hinaus.
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