Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung
Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung
Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.
Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.
Risk Management: Professionelles Sicherheitsmanagement
Versicherungskosten-Check: Geld sparen mit dem richtigen Überblick
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Stuttgart - Seit Inkrafttreten der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung am 22. April können Apotheken 5 Euro zuzüglich Umsatzsteuer je Lieferort und Tag für den Botendienst abrechnen. Seit Ende vergangener Woche stehen auch die Modalitäten für die Abrechnung fest. Doch für welche Rezepte kann der Zusatzbeitrag überhaupt geltend gemacht werden? Geht das auch für Sprechstundenbedarf und Hilfsmittel?