• 18.03.2020 – Ersatzkassen schränken Rabattverträge ein

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Flexiblere Abgabe in der Apotheke

Ersatzkassen schränken Rabattverträge ein


Berlin - Der Verband der Ersatzkassen (vdek) hat am heutigen Mittwoch mitgeteilt, dass die Rabattverträge seiner Mitgliedskassen nur noch eingeschränkt gelten. Wie schon zuvor bei der AOK Rheinland/Hamburg gilt nun die Regelung, dass Patienten, deren Rabattarzneimittel beim ersten Apothekenbesuch nicht verfügbar ist, auch ein nicht-rabattiertes Präparat erhalten können. Unnötige Besuche in der Apotheken sollen aufgrund des Coronavirus so vermieden werden. Die Ersatzkassen versichern derzeit rund 28 Millionen Menschen in Deutschland.

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