• 15.03.2019 – Neuregelung zum Großhandelshonorar verunsichert Apotheker und Großhändler

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TSVG

Neuregelung zum Großhandelshonorar verunsichert Apotheker und Großhändler


Stuttgart - Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) wollten die Bundesregierung und der Gesetzgeber nach einem BGH-Urteil im Bereich der Großhandelsvergütung eigentlich Klarheit schaffen: Das Fixhonorar der Grossisten von 70 Cent ist zu erheben und nicht rabattierbar. Doch der Phagro und die SPD-Bundestagsfraktion meinen, dass auch Skonti gedeckelt werden müssten. Der Großhändler AEP hat angekündigt, bei seinen Konditionenmodellen zu bleiben. Es drohen neue Klagen.

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