• 01.08.2014 – BVDAK im Bundesgesundheitsministerium

    BRANCHENNACHRICHTEN Gilching bei München - In Berlin trafen Dr. Stefan Hartmann, Hans-Christoph Bonfert und Günter Mohr (BVDAK) mit Ingrid Fischbach, Parlamentarische Staatsse ...

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Pressemitteilung

BVDAK im Bundesgesundheitsministerium

 

Gilching bei München - In Berlin trafen Dr. Stefan Hartmann, Hans-Christoph Bonfert und Günter Mohr (BVDAK) mit Ingrid Fischbach, Parlamentarische Staatssekretärin des Bundesgesundheitsministeriums, zusammen. Themenschwerpunkte waren die Retax-Regelung, der Fremd- und Mehrbesitz sowie die Apotheken-Kooperationen.


Anfang Juli kamen Dr. Stefan Hartmann und Hans-Christoph Bonfert nach Berlin mit Fragen im Gepäck, die ihn und die Mitgliedsapotheker ihrer angeschlossenen Kooperationen aktuell beschäftigen. Wie sieht es aus mit dem Fremdbesitz in dieser Legislaturperiode? Wie kann das unsinnige Null-Retaxations-Urteil revidiert werden? Die erste Frage beantwortete Ingrid Fischbach wie folgt: „Das Fremd- und Mehrbesitzverbot ist im Koalitionsvertrag festgeschrieben und daran wird sich auch in dieser Wahlperiode nichts ändern.“
Wesentlich mehr Emotionen in der Apothekerschaft hat in den letzten Wochen das Thema Null-Retaxation (bei Formfehlern) entzündet. Hier fühlen sich die Apotheker ungerecht behandelt und von den Juristen im Stich gelassen. Der BVDAK bevorzugt eine Regelung ohne gesetzlichen Eingriff. „Wir fordern DAV und GKV auf, dieses Problem innerhalb ihrer Verantwortung als Selbstverwaltung zu lösen.“ Dabei rechnet der BVDAK mit Unterstützung aus dem BMG, seinen politischen Einfluss gegenüber der GKV geltend zu machen. Ingrid Fischbach verwies darauf, dass die näheren Regelungen zur ordnungsgemäßen Arzneimittelabgabe bewusst der Selbstverwaltung übertragen worden seien.

Die Parlamentarische Staatssekretärin interessierte sich zudem dafür, wie selbstständig die Apothekenleiter innerhalb einer Kooperation seien. Dr. Hartmann erklärte, dass Apotheker, die einer Kooperation angeschlossen sind, die Angebote dieser nutzen könnten, aber in ihrer Tätigkeit und pharmazeutischen Entscheidungsfreiheit nicht eingeschränkt seien. „Kooperationsapotheker sind individuelle Inhaber, die in einem engen Netzwerk zusammenarbeiten“, fasste Dr. Hartmann zusammen. BVDAK und BMG werden ihren Meinungsaustausch weiter fortsetzen, um die Interessen der Kooperations-Apotheken deutlich zu machen und die pharmazeutische und ökonomische Kompetenz des freien Heilberufs deutlich hervorzuheben.

Bundesverband Deutscher Apothekenkooperationen e.V.
Römerstr. 28
82205 Gilching bei München

Telefon: 08105 - 77 42 48
Telefax: 08105 - 77 88 77

E-Mail: office@bvdak.de
Internet: www.bvdak.de

 

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