• 12.12.2012 – EU-Parlament verabschiedet einheitlichen EU-Patentschutz

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Steuern & Recht

EU-Parlament verabschiedet einheitlichen EU-Patentschutz

 

Erfinder in der EU werden bald endlich einen einheitlichen Patentschutz bekommen. Nach über 30 Jahre währenden Bemühungen werden die Kosten für ein EU-Patent um bis zu 80 % sinken, was auch die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber den USA oder Japan stärkt. Das Parlament hat die Kosten besonders für KMU gesenkt und die neuen Vorschriften deren Bedürfnissen angepasst. Die Abgeordneten haben die bereits mit dem Rat vereinbarten Maßnahmen am 11.12.2012 angenommen.

Das Parlament hat das so genannte EU-"Patentpaket" in drei getrennten Abstimmungen verabschiedet. Die Entschließung zum einheitlichen Patentschutz wurde mit 484 Stimmen bei 164 Gegenstimmen und 35 Enthaltungen verabschiedet, die Entschließung zu den Übersetzungsregelungen mit 481 Stimmen bei 152 Gegenstimmen und 49 Enthaltungen, und die Entschließung zum einheitlichen Patentgericht wurde mit 483 Stimmen angenommen bei 161 Gegenstimmen und 38 Enthaltungen.

"Geistiges Eigentum darf nicht an der Grenze aufhören. Der Weg zur Einführung des EU-Patents war lang und schwierig, aber es hat sich letztendlich gelohnt", sagte Bernhard Rapkay (S&D, DE), der Berichterstatter für die Hauptverordnung zur Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes, und fügte hinzu: "Die heutige Abstimmung ist eine gute Nachricht für die EU-Wirtschaft und ganz besonders für KMU".

Die geltenden Patentgesetze in der EU "wirken wie eine Steuer auf Innovation", erklärte Raffaele Baldassarre (EVP, IT), verantwortlich im Parlament für die Übersetzungsregelungen für den EU-Patentschutz. "Sonderregeln für KMU zur Erstattung der Übersetzungskosten sowie für zusätzlichen Rechtsschutz bei Fälschungen" sind vom Parlament durchgesetzt worden, so Baldassarre weiter.

Der Vorsitzende des Rechtsausschusses Klaus-Heiner Lehne (EVP, DE), Berichterstatter für das einheitliche Patentgericht, sagte: "Die Menschen in China weisen uns schon darauf hin, dass es keinen Binnenmarkt ohne einheitlichen Patentschutz gibt". Mit den neuen Regeln werden "viele Hindernisse für KMU beseitigt", so Lehne.

Für einen günstigeren und effizienteren Schutz

Das neue Patent wird weniger kosten und effizienter sein als die bestehenden Systeme zum Schutz von Erfindungen von Privatpersonen und Unternehmen. Die neuen Regeln werden für einen einheitlichen Patentschutz sorgen, der dann automatisch in allen 25 EU-Vertragsstaaten gilt, und dabei die Ausgaben von Unternehmen senken, die so besser im internationalen Wettbewerb mithalten können. Sobald das neue System voll funktionsfähig ist, könnte nach Angaben der Kommission ein EU-Patent nur 4.725 Euro kosten, weit weniger als die heute üblichen Durchschnittskosten von 36.000 Euro.

Wie kann man ein solches EU-Patent anmelden?

Ein Erfinder kann bei der Europäischen Patentorganisation (EPO, keine EU-Institution) ein einheitliches EU-Patent beantragen, das in allen 25 teilnehmenden Mitgliedstaaten gültig ist. Die Unterlagen der Patente werden auf Englisch, Französisch und Deutsch zur Verfügung gestellt. Anträge müssen in einer dieser drei Sprachen eingereicht werden. Liegt ein Antrag in einer anderen Sprache vor, muss eine Übersetzung in eine der drei Sprachen beigefügt werden.

Das Parlament hat die Kosten gesenkt

Das Parlament hat durchgesetzt, dass Übersetzungskosten für KMU, gemeinnützige Organisationen, Universitäten und öffentliche Forschungseinrichtungen in der EU vollständig erstattet werden.

Es hat auch sichergestellt, dass bei der Festlegung der Jahresgebühren, die einen großen Teil der Gesamtkosten ausmachen, die besonderen Bedürfnisse kleiner Unternehmen berücksichtigt werden müssen, so dass ihnen die Kostensenkungen in vollem Umfang zugutekommen.

Inkrafttreten

Das internationale Übereinkommen zur Schaffung eines Einheitlichen Patentgerichts wird am 1. Januar 2014 in Kraft treten, oder sobald 13 Vertragsstaaten, darunter Großbritannien, Frankreich und Deutschland, es ratifiziert haben werden. Die anderen beiden Rechtsakte treten ab dem 1. Januar 2014 in Kraft, oder an dem Tag, an dem das internationale Übereinkommen in Kraft tritt, maßgebend ist das spätere Datum. Spanien und Italien sind nicht Teil der neuen Regelung, könnten aber jederzeit beitreten.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des EU-Parlaments.

Quelle: EU-Parlament 

 

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