
Der Begriff aut idem ist ein medizinisch/pharmazeutischer Fachausdruck, der aus dem Lateinischen stammt und wörtlich „oder ein Gleiches" bedeutet. Ein Arzt erlaubt dem Apotheker durch das Anbringen der Wörter "aut idem" auf einem Rezept, ein anderes als das namentlich verordnete Arzneimittel abzugeben. Im deutschen Gesundheitswesen wurden die Möglichkeiten der Substitution durch den Apotheker in der Vergangenheit immer weiter ausgebaut. Man verspricht sich dadurch Einsparungen im Arzneimittelbereich.
Ursprünglich diente der Rezeptzusatz dazu, die rasche Versorgung eines Patienten mit Medikamenten sicherzustellen, auch wenn die Apotheke das im Rezept namentlich genannte Medikament nicht vorrätig hatte. Der Zusatz "aut idem" erlaubt es dem Apotheker, dem Patienten anstelle des genannten ein anderes, wirkstoffgleiches Medikament auszuhändigen. Auf den heutigen, zur Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen vorgeschriebenen, Rezeptformularen (Muster 16) sind „aut-idem-Kästchen" angebracht, die der Arzt durchstreichen muss, sollte er keine Substitution erlauben (der gedruckte Ausgangszustand ist also „aut idem").
Der Apotheker hat bei der Substitution ein Arzneimittel mit dem identischem Wirkstoff, der gleichen Wirkstoffstärke und Packungsgröße, mit einer vergleichbaren Darreichungsform und mit (mindestens) den gleichen Indikationen des ursprünglich verordneten Arzneimittels auszuwählen.
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