• 22.01.2011 – Trügerische Sicherheit bei Angestellten

    VORSORGE – BERUFSUNFÄHIGKEIT Das Risiko einer möglichen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit wird nach einer Studie nur von wenigen Bürgern richtig eingeschätzt. Da viele die Absic ...

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ApoSecur® Nachrichten - Vorsorge:


BERUFSUNFÄHIGKEIT

Trügerische Sicherheit bei Angestellten

 

Das Risiko einer möglichen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit wird nach einer Studie nur von wenigen Bürgern richtig eingeschätzt. Da viele die Absicherung durch die gesetzliche Versorgung deutlich überschätzen, riskieren sie im Ernstfall erhebliche finanzielle Einbußen.

Vor allem Büroangestellte sehen für sich meist überhaupt kein Berufsunfähigkeits-Risiko, so das Ergebnis einer Umfrage. Auch bestehen erhebliche Fehlvorstellungen, welche Leistungen die Sozialversicherung erbringt.

Im Auftrag eines Versicherers wurden 1.000 Berufstätige im Alter zwischen 18 und 60 Jahren zu ihrem Wissens- und Absicherungsstand rund um das Thema Berufs- und Erwerbsunfähigkeit befragt.


Unangebrachter Optimismus bei der Rente


Dabei zeigte sich, dass die Vorstellungen der Deutschen über die gesetzliche Versorgung unverändert deutlich zu optimistisch sind. So glaubt jeder Dritte, dass die Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung 40 Prozent des letzten Bruttoeinkommens erreicht. Weitere 39 Prozent rechnen mit 25 Prozent und 15 Prozent mit 15 Prozent vom letzten Bruttoeinkommen.

Im Durchschnitt hat die Deutsche Rentenversicherung im Jahr 2009 jedoch nur rund 723 Euro als volle und lediglich 484 Euro als teilweise Erwerbsminderungsrente ausgezahlt. Jeder mit einem höheren Bruttoverdienst hat im Ernstfall also eine nicht unerhebliche Versorgungslücke.

 

Gesetzlicher Schutz gegen Berufsunfähigkeit

Nur Personen, die vor dem 2. Januar 1961 geboren wurden, haben auch dann Anspruch auf Leistungen, wenn sie ihren Beruf nicht mehr ausüben können, aber noch erwerbsfähig sind. Für alle jüngeren Bürger ist der Schutz vor Berufsunfähigkeit Privatsache.

Denn nach diesem Stichtag Geborene erhalten gar keine Rente mehr, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen in ihrem erlernten oder zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr tätig sein können.

Strenge Kriterien bei Erwerbsminderungsrente

Einen Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente hat man nur, wenn man aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist, sechs oder mehr Stunden am Tag irgendeiner Erwerbstätigkeit nachzugehen. Zudem müssen bestimmte Versicherungs- und Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt sein.

Die Erwerbsminderungsrente wird zu 100 Prozent nur an diejenigen gezahlt, der aus gesundheitlichen Gründen weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten kann. Den halben Satz gibt es für gesetzlich Versicherte, die täglich mehr als drei, aber weniger als sechs Stunden erwerbsfähig sind.

Qualifikation und Berufserfahrung sind unwichtig

Bei der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente gilt: Welche Erwerbstätigkeit der Versicherte trotz seiner gesundheitlichen Beschwerden noch ausüben kann, ist unabhängig von seiner Qualifikation.

Kann beispielsweise ein Architekt aufgrund seines Gesundheitszustandes immer noch mindestens sechs Stunden am Tag als Portier oder im Call-Center eingesetzt werden, hat er keinen Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente.


Falsche Risikoeinschätzung

Zudem schätzen viele Deutsche ihr Berufsunfähigkeits-Risiko falsch ein. So halten 69 Prozent der befragten den Beruf Bauhandwerker für einen besonders riskanten Job, was die Möglichkeit einer Berufsunfähigkeit angeht. Als riskante Berufe gelten auch Sprengmeistern (60 Prozent) und Polizisten (57 Prozent).

Bei Krankenpflegern sehen nur 25 Prozent der Befragten ein hohes Berufsunfähigkeits-Risiko, 26 Prozent hingegen nur ein niedriges Risiko. Bei Büroangestellten glaubt sogar die überwiegende Mehrheit (81 Prozent), dass diese Berufsgruppe nur einem niedrigen Risiko ausgesetzt ist.


Berufsunfähigkeit kann jeden treffen


Diese Umfrageergebnisse zeigen, dass viele Deutsche nicht wissen, welche Ursachen für eine Berufsunfähigkeit dominieren. So geht beinahe jede dritte Frühverrentung zum Beispiel auf psychische Erkrankungen zurück. Häufige Ursachen sind zudem Krebsleiden und Herz-Kreislauf-Erkrankungen.

Diese Krankheiten sind jedoch nicht von einem bestimmten Berufsbild abhängig und können Handwerker, Sprengmeister, Polizisten sowie Krankenpfleger genauso wie Büroangestellte und alle weiteren Berufe gleichermaßen treffen.

Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) könnte dies erklären, warum nicht einmal jeder vierte deutsche Haushalt über eine Versicherung gegen Berufs- und Erwerbsunfähigkeit verfügt. Ein Versicherungsfachmann hilft dabei, dieses wichtige Risiko mit der passenden Police abzusichern.

Weitere Informationen: http://www.aposecur.de/nachrichten

(verpd) (ApoSecur)

 

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