Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
VERSICHERUNGSPFLICHT
Ein Au-pair im Haushalt bedeutet meist eine große Entlastung für die Eltern. Doch wie verhält es sich mit dem Versicherungsschutz?
Wer vom Ausland als Au-pair nach Deutschland kommt, fällt nicht unter die Sozialversicherungs-Pflicht, wenn keine festgeschriebene Arbeitszeit vertraglich vereinbart wurde. In diesem Fall wird die Au-pair-Hilfe als „Betreuungsverhältnis besonderer Art" angesehen. Das kann günstiger versichert werden.
Nach Informationen des Bundesverbands Au-pair kommt man dann nämlich mit einer privaten Kombinations-Versicherung deutlich billiger weg.
Ein Au-Pair darf in der Regel nur fünf Stunden am Tag arbeiten. Doch Vorsicht: Unter Arbeit versteht der Gesetzgeber in diesem Falle nur leichte Tätigkeiten im Haushalt sowie die Kinderbetreuung.
Nichtsdestotrotz hat jede der rund 30.000 Familien
in Deutschland, die Au-pair-Kräfte beschäftigen, die Pflicht, für diese
auf eigene Kosten für Versicherungsschutz zu sorgen.
Abgesichert werden müssen der Fall eines Unfalles, einer Schwangerschaft und Geburt und einer Krankheit. Zudem sollte eine Privat-Haftpflichtversicherung das Au-pair gegen Schadenersatz-Forderungen Dritter absichern.
Bei der Unfallversicherung sollte die Deckungssumme
für den Fall der Invalidität mindestens 100.000 Euro betragen. Zudem
sollte eine zusätzliche Entschädigung für die Gastfamilie vereinbart
sein, falls die Au-pair-Kraft nach einem Unfall länger als zwei Wochen
ausfällt, wenn diese im Krankenhaus behandelt werden muss.
Bei der Krankenversicherung ist darauf zu achten, dass Zahnersatz nach Unfällen, medizinisch notwendiger Kranken-Rücktransport und auch Zahnbehandlungen mitversichert sind. Mit einer privaten Absicherung ist dies möglich.
In vielen Privathaftpflicht-Policen sind Au-pair-Hilfen kostenfrei mitversichert oder lassen sich gegen einen geringen Aufpreis mit einschließen. Um sicher zu gehen, dass der richtige Versicherungsschutz vorliegt, hilft die Nachfrage beim Versicherungsexperten.
(verpd) (ApoSecur)
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