• 16.12.2010 - Notverordnung für Apotheken

    INTERNATIONALES – RUMÄNIEN Berlin - Die rumänische Regierung will per Notverordnung den Apothekenmarkt wieder stärker regulieren. Mit Bezug auf das Urteil des Europäische ...

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RUMÄNIEN

Notverordnung für Apotheken

 

Berlin  -  Die rumänische Regierung will per Notverordnung den Apothekenmarkt wieder stärker regulieren. Mit Bezug auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) soll für alle neu gegründeten Apotheken ein Fremdbesitzverbot gelten. Außerdem will die sozialdemokratisch-konservative Regierung eine strengere Bedarfsplanung sowie ein Versandhandelsverbot durchsetzen.

Deregulierung abschaffen: Die rumänische Regierung will Apothekenketten künftig verbieten. Foto: Senslibu

Deregulierung abschaffen: Die rumänische Regierung will Apothekenketten künftig verbieten. Foto: Senslibu

Gesundheitsminister Attila Cseke will verhindern, dass Großunternehmen Apotheken ausschließlich mit kommerziellen und wirtschaftlichen Interessen gründen. Die Regierung sieht sich durch das EuGH-Urteil in ihrem Vorhaben gestärkt: Schließlich dürften die Mitgliedstaaten demnach eigene Maßnahmen treffen, um die Risiken in der Gesundheitsversorgung möglichst klein zu halten, so der Gesundheitsminister.

Künftig sollen neue Apotheken zu mindestens 51 Prozent einem approbierten Apotheker gehören. Dieser soll jedoch erst nach zwei Jahren Berufserfahrung als Apothekenbesitzer registriert werden können. Neben approbierten Pharmazeuten sollen lediglich Apothekervereinigungen als Gründer agieren können. „Auf diese Weise werden wir die Apotheken zurück in die Hände der Apotheker geben", so der Minister.

Die Regierung will zudem die Bedarfsplanung verschärfen, die derzeit je nach Bevölkerungsdichte variiert. In Bukarest muss eine Apotheke beispielsweise 3000 Einwohner versorgen. Ab dem kommenden Jahr soll bei neuen Niederlassungen zusätzlich ein Mindestabstand von 500 Metern zur nächsten Apotheke gewahrt werden. Einzige Ausnahme: In der Nähe von Krankenhäusern dürfen Apotheken im Abstand von 100 Metern öffnen - müssen dann aber rund um die Uhr geöffnet haben.

Supermärkte, Bahnhöfe und Flughäfen waren bislang von der Bedarfsplanung ausgeschlossen. Ab Januar sollen hier jedoch jegliche Neugründungen verboten werden. Die Ausnahmeregelung sei bislang hemmungslos ausgenutzt worden, heißt es in einer Stellungnahme des Ministeriums. Um Gegenreaktionen zu vermeiden, sollen die Behörden schon jetzt alle in den vergangenen zwei Monaten ausgestellten Zulassungen überprüfen.

Die Regierung begründet die geplante Reregulierung mit einer unausgewogenen Verteilung der Apotheken. In Städten gebe es ein Überangebot, während die Landbevölkerung Rumäniens oft lange Anfahrtswege zur nächsten Apotheke habe.

Dem Versandhandel mit Arzneimittel traut die rumänische Regierung nicht. Ebenfalls ab Januar soll im Sinne einer hohen Versorgungsqualität deshalb jeglicher Internethandel mit Medikamenten verboten werden.

Der rumänische Apothekenmarkt ist heute weitestgehend vertikalisiert. Sensiblu, mit 227 Filialen die größte rumänische Kette, ist beispielsweise über den Pharmahändler A&D Pharma mit dem größten Großhändler Rumäniens (Mediplus) verbunden. Auch die deutsche Anzag ist seit 2006 mit einer 60-Prozent-Beteiligung am Großhändler Farmexpert in Rumänien aktiv. Knapp ein Drittel der rund 4500 rumänischen Apotheken ist in Kettenbesitz.

Das Kabinett berät derzeit über das Gesetz, will es aber laut Rumänischem Apothekerverband noch in diesem Jahr beschließen. Da die Regierung akuten Handlungsbedarf sieht, sollen die Neuregelungen per Notdekret beschlossen werden - eine Zustimmung des Parlamentes wäre daher nicht notwendig.

Benjamin Rohrer, Donnerstag, 16. Dezember 2010, 15:17 Uhr

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(APOTHEKE ADHOC)

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