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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
VIDEO-SPEZIAL KASSENABSCHLAG
Berlin - Vor dem Sozialgericht Berlin wurde heute der Kassenabschlag für das Jahr 2009 verhandelt - bislang ohne Ergebnis. Die unabhängige Schiedsstelle hatte den Zwangsrabatt Ende 2009 von 2,30 Euro auf 1,75 Euro gesenkt. Dagegen hatte der GKV-Spitzenverband Klage eingereicht. Neben den Vertretern der Krankenkassen und dem Vorsitzenden der Schiedsstelle, Dr. Rainer Daubenbüchel, war der Deutsche Apothekerverband (DAV) als Beigeladene vor Gericht vertreten. Eine Entscheidung gab es heute noch nicht.
Noch Klärungsbedarf: Nach der Verhandlung zum Kassenabschlag 2009
wollen die Parteien noch einmal die Akten prüfen. Foto: Elke Hinkelbein
Weil die Kassen noch kurzfristig einen weiteren Schriftsatz eingereicht
hatten, möchte Daubenbüchel schriftlich Stellung nehmen: „Wir haben die
Klageabweisung beantragt, außerdem einen Schriftsatznachlass von drei
Wochen, um auf die doch sehr neuen Ausführungen der Gegenseite
entsprechend eingehen zu dürfen." Wegen der neu vorgetragenen Argumente
sei der Verlauf des Verfahrens für ihn überraschend gewesen, sagt
Daubenbüchel.
Der GKV-Spitzenverband fordert, dass der Schiedsspruch aufgehoben und
der Kassenabschlag neu verhandelt wird. Nach der heutigen Verhandlung
fühlen sich die Krankenkassen in ihrer Auffassung bestätigt. „Das
Verfahren ist unterbrochen worden, es wird demnächst weitergehen. Wir
haben das Gefühl, es ist ein faires Verfahren, es läuft angemessen und
gut. Inhaltlich kann man zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen, denn es
wird ja noch weitergehen", sagt der Sprecher des GKV-Spitzenverbands
Florian Lanz.
Der Vorsitzende Richter Gunter Rudnik genehmigte eine Frist von drei
Wochen. Die Parteien einigten sich darauf, dass danach ohne neue
mündliche Verhandlung entschieden wird. Das erstinstanzliche Urteil
könnte dann in etwa zwei Monaten ergehen.
Alexander Müller, Mittwoch, 09. März 2011, 15:02 Uhr
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