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SOZIALGERICHT
Berlin - Das Sozialgericht Berlin verhandelt morgen im Hauptsacheverfahren über den Kassenabschlag der Apotheken. Um 10.15 Uhr geht es los, die Richter wollen ihre Entscheidung noch am selben Tag bekannt geben. Verhandelt wird nicht nur die Absenkung des Zwangsrabatts der Apotheken von 2,30 Euro auf 1,75 Euro für das Jahr 2009. Das Gericht könnte auch darüber entscheiden, ob der Schiedsspruch darüber hinaus für das Jahr 2010 gilt.
Urteil zum Abschlag: Das Sozialgericht Berlin verhandelt morgen über den Zwangsrabatt der Apotheken. Foto: APOTHEKE ADHOC
Beim Sozialgericht bestätigte man auf Nachfrage: „Die Beteiligten werden
morgen sowohl über den Apothekenabschlag 2009, als auch über denjenigen
für 2010 verhandeln."
Die unabhängige Schiedsstelle hatte den Zwangsrabatt der Apotheker Ende
2009 auf 1,75 Euro gesenkt und dies mit den gestiegenen Personal- und
Sachkosten der Apotheken begründet. Der GKV-Spitzenverband hatte gegen
die Entscheidung der Schiedsstelle geklagt. Im Eilverfahren hatte das
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (LSG) die sofortige Vollziehung
des Schiedsspruchs angeordnet. Daraufhin mussten die Krankenkassen die
2009 zu viel bezahlten Abschläge an die Apotheken zurückzahlen.
Laut LSG haben die Kassen nach summarischer Prüfung des Schiedsspruchs
auch im Hauptsacheverfahren wenig Aussichten auf Erfolg. Zeitweise soll
der GKV-Spitzenverband daher sogar erwogen haben, die Klage
zurückzunehmen.
Letztlich entschied man sich anders: Die Kassen halten das Ergebnis des
Schiedsverfahrens für nicht hinnehmbar. Durch die Absenkung entgehen
ihnen nach eigenen Angaben jährlich rund 320 Millionen Euro. Der
GKV-Spitzenverband will deshalb gerichtlich durchsetzen, dass die
Schiedsstelle neu verhandeln muss. Sollte der Schiedsspruch nicht
aufgehoben werden, soll das Gericht laut Antrag der Kassen zumindest
feststellen, dass der Schiedsspruch nicht auch für 2010 gilt.
Der GKV-Spitzenverband geht dennoch davon aus, dass
Verhandlungsgegenstand morgen der Apothekenabschlag 2009 ist.
„Inhaltlich könnte es aber auch Implikationen zu 2010 geben", sagte eine
Sprecherin.
Auch beim Deutschen Apothekerverband (DAV) geht man eher davon aus, dass
es zum Kassenabschlag 2010 ein neues Schiedsverfahren geben wird. In
den bisherigen Verhandlungen für das vergangene Jahr hatten Kassen und
Apotheker keine Einigung erzielen können.
Für die Jahre 2011 und 2012 wurde der Kassenabschlag mit dem
Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) auf 2,05 Euro festgesetzt.
Die schwarz-gelbe Bundesregierung will damit bei den Apotheken jährlich
200 Millionen Euro einsparen.
Alexander Müller, Dienstag, 08. März 2011, 12:03 Uhr
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