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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
INKONTINENZVERSORGUNG
Berlin - Apotheken in Bayern sind ab April von der Versorgung von AOK-Versicherten mit ableitenden Inkontinenz-Hilfsmitteln faktisch ausgeschlossen. Weil die Bedingungen der Kasse zum Beitritt in den Versorgungsvertrag für Apotheken kaum zu erfüllen sind, hatte sich der Bayerische Apothekerverband (BAV) aus den Verhandlungen verabschiedet. Jetzt bietet die AOK ihren Versicherten Hilfe bei der Suche nach neuen Dienstleistern.
Versorgung ohne Apotheken: Die AOK Bayern hat Hilfsmittelverträge mit Sanitätshäusern geschlossen. Foto: Elke Hinkelbein
Die AOK hatte schon im Oktober 2009 bekannt gegeben, dass sie
Hilfsmittelverträge mit Leistungserbringern schließen möchte. Rechtliche
Auseinandersetzungen hatten den Start jedoch verzögert. Seit November
2010 hatte die Kasse zusammen mit dem BKK Landesverband Bayern
schließlich Verträge mit mehreren Sanitätshäusern oder deren
Fachverbänden geschlossen. Ableitende Inkontinenzprodutken sind
beispielsweise Urinbeutel oder Katheter.
Zu den Vertragsklauseln zählen unter anderem personelle Voraussetzungen:
Demnach muss jeder Partner der Kasse eine examinierte Krankenschwester
oder -pflegerin beschäftigen. Für den BAV waren die Forderungen der
Kasse inakzeptabel. Daher habe man keinen Vertrag mit der AOK
geschlossen, heißt es in einem Schreiben des Verbands an die Mitglieder.
Auch die AOK ging demnach davon aus, dass die Mehrzahl der Apotheken
die Bedingungen nicht erfüllen würden.
Apotheken, die dem Vertrag nicht von sich aus beitreten können oder
wollen, bietet die Kasse eine Übergangsfrist bei der laufenden
Versorgung an: Im ersten Quartal dürfen Bestandskunden weiterhin
versorgt werden, Neukunden dürfen die Apotheken dagegen nicht annehmen.
Ab April sind Apotheken ohne Vertrag dann endgültig ausgeschlossen.
Die Kasse hat derweil ihre Versicherten gebeten, sich bei ihrer Apotheke
zu erkundigen, ob sie dem Vertrag beigetreten ist. Ansonsten werde die
Kasse bei der Suche nach einem neuen Partner behilflich sein. Als
Leistungen des Vertrags preist die AOK eine kostenlose Lieferung der
Produkte innerhalb von drei Tagen, kostenlose Muster und günstige
Angebote sowie umfassende Beratung.
Alexander Müller, Dienstag, 08. Februar 2011, 13:00 Uhr
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