• 11.01.2011 - Grünenthal kämpft gegen Rabattverträge

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BTM-SUBSTITUTION

Grünenthal kämpft gegen Rabattverträge

 

Berlin  -  Die Firma Grünenthal hat Ärger mit ihrem Präparat Transtec Pro (Buprenorphin): Seit Mitte Dezember wird in der Apotheken-EDV ein anderes Schmerzpflaster als Rabattarzneimittel angezeigt. Laut Grünenthal darf Transtec aber nicht ausgetauscht werden. Der Hersteller hat Krankenkassen, Softwarehäuser sowie die ABDATA angeschrieben, um eine Substitution zu vermeiden. Doch das Problem lässt sich technisch nicht ohne Weiteres lösen. Die ABDATA vertraut auf die Kompetenz der Apotheker.

Problem mit der Software: Grünenthal will nicht, dass Transtec Pro substituiert wird. Foto: APOTHEKE ADHOC

Problem mit der Software: Grünenthal will nicht, dass Transtec Pro substituiert wird. Foto: APOTHEKE ADHOC

Einen Tag vor Weihnachten schrieb Grünenthal an die Softwarehäuser, dass es zu Transtec Pro keine Generika auf dem Markt gebe. Das Präparat sei wegen seiner Tragedauer von vier Tagen nicht gegen andere Buprenorphin-Pflaster austauschbar. Grünenthal stützt sich auf Aussagen des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), wonach bei der Substitution von Betäubungsmitteln (BTM) auch die Applikationsdauer übereinstimmen muss.

„Dennoch werden die Apotheker, die Transtec Pro abgeben sollen, durch Ihren irreführenden Hinweis dazu verleitet, Buprenorphin Ratiopharm abzugeben", heißt es in dem Schreiben an die Softwarehersteller. Ratiopharm hat mit mehreren Krankenkassen Rabattverträge über das eigene Buprenorphin-Pflaster geschlossen. Grünenthal verlangt von den Softwareherstellern, den Austauschhinweis sofort aus den Daten zu entfernen. Die Softwarehäuser betonen bei solchen Streitigkeiten stets, nur die Daten der ABDATA weiterzugeben.

Die ABDA-Tochter hatte selbst Post von Grünenthal erhalten. In ihrer Antwort weist sie darauf hin, dass Applikations- oder Verweildauer eines Pflasters nicht Gegenstand codierter Daten seien. Eine automatisierte Substitutionsprüfung durch die Software sei somit gar nicht möglich. Außerdem sei davon auszugehen, dass Apotheken gerade bei der Substitution von BTM auf alle Aspekte eines möglichen Austauschs achten würden. In den zusätzlichen Hinweisen seien die Informationen zu Dosierung und Applikation aber enthalten.

Ob sich Grünenthal damit zufrieden gibt, bleibt abzuwarten. Ungeachtet des im Ton bestimmten Schreibens setzt der Hersteller auf Kooperation. An juristischen Auseinandersetzungen sei man nicht interessiert, am Ende müsse ein Ergebnis stehen, heißt es in Aachen.

Die Apotheken stecken in einem Dilemma: Einerseits sollten Opiate nicht leichtfertig substitutiert werden, andererseits pochen die Kassen für gewöhnlich auf ihre Rabattverträge. Entschieden wird deshalb im Einzelfall: „Bei einer Erstverordnung würde ich auf jeden Fall austauschen", sagt eine Apothekerin. Bei Folgeverordnungen sei es komplizierter, weil die Freigabe des Wirkstoffs gerade bei Pflastern schon variiere. Je nach Patient macht die Apothekerin in diesen Fällen pharmazeutische Bedenken geltend und hält sich an die Verschreibung. Bislang habe noch keine Krankenkasse deswegen Ärger gemacht.

Alexander Müller, Dienstag, 11. Januar 2011, 09:49 Uhr

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(APOTHEKE ADHOC)

Weitere Informationen: http://www.aposecur.de/nachrichten

 

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