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hier ist der vollständige Text für Sie:
KOSTENVORANSCHLÄGE
Berlin - Internet statt Fax und Brief: Die Barmer GEK/Techniker Krankenkasse (TK) hat die Apotheken dazu verpflichtet, eine Genehmigung für die Abgabe von Hilfsmitteln ausschließlich auf elektronischem Weg einzuholen. Der Liefervertrag, in dem das geregelt ist, gilt bereits seit März 2010. Anträge in Papierform sollten mittlerweile eigentlich der Vergangenheit angehören, sind aber noch möglich.
Auch auf Papier: Barmer und TK verlängern die Übergangsfristen für den elektronischen Kostenvoranschlag. Foto: APOTHEKE ADHOC
Bei der TK lief die Übergangsfrist zum Jahresende ab. Nun haben sich
Kasse und Deutscher Apothekerverband (DAV) darauf verständigt, den
Apotheken mehr Zeit einzuräumen: „Wir verlängern die Übergangsfrist bis
Ende des Jahres", sagte ein TK-Sprecher. Der Grund: Während die
Hilfsmittelabgabe beispielsweise in der Orthopädietechnik überwiegend
genehmigungspflichtig sei, spielten Kostenvoranschläge für Apotheken
kaum eine Rolle. Die Hilfsmittelversorgung liege weitestgehend im
genehmigungsfreien Bereich, so der Sprecher.
Bei der Barmer GEK scheint es Umsetzungsprobleme zu geben: Ursprünglich
sollte die Regelung bereits ab 1. November 2010 greifen. Auf Grund
technischer Schwierigkeiten werde die Kasse aber zunächst auf die
Einhaltung der Frist verzichten, sagte ein Sprecher. Einen neuen
Stichtag nannte er allerdings nicht. Derzeit können Vertragsapotheken
Anträge also sowohl bei der Barmer GEK als auch bei der TK noch in
Papierform einreichen.
Nach Ablauf der Übergangsfrist erwarte man allerdings von den Apotheken,
dass sie sich vertragskonform verhielten, so der Barmer-Sprecher. Wer
also nicht die Plattform des Exklusivpartners HMM Deutschland verwendet,
dem könnten Sanktionen, etwa das Abweisen von Kostenvoranschlägen und
sogar der Ausschluss vom Vertrag, drohen: Nutzt eine Apotheke die
elektronische Plattform wiederholt nicht nach den Vorgaben, hat sich die
Barmer die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung vorbehalten.
Laut Vertrag müssen Kostenvoranschläge für Produkte eingereicht werden,
deren Betrag 250 Euro überschreitet. Außerdem bedarf es einer
Genehmigung für Hilfsmittel, für die es keine vertraglich geregelten
Preise gibt. Die TK hat dafür noch Sonderregeln eingeführt:
Kostenvoranschläge müssen erst erstellt werden, wenn die Hilfsmittel den
Wert von 100 Euro überschreiten. Bei Kompressionstherapeutika und
Adaptionshilfen liegen die Grenzen sogar bei 200 beziehungsweise 250
Euro.
Yvette Meißner, Freitag, 07. Januar 2011, 09:06 Uhr
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