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hier ist der vollständige Text für Sie:
REZEPTGUTSCHEINE
Berlin - Aus Sicht des Bundesgerichtshofs (BGH) verstoßen alle Boni auf verschreibungspflichtige Arzneimittel gegen das Arzneimittelrecht. Die Bagatellgrenze schützt demnach nur aus wettbewerbsrechtlicher Sicht. Die Apothekerkammern und Aufsichtsbehörden könnten die Arzneimittelpreisbindung deshalb „mit aller Härte durchsetzen", stellte der Vorsitzender BGH-Richter Professor Dr. Joachim Bornkamm gegenüber APOTHEKE ADHOC klar. Eine einheitliche Linie, wie mit Verstößen künftig umgegangen werden soll, gibt es bei der Bundesapothekerkammer (BAK) noch nicht. Mehrere große Kammern haben aber bereits angekündigt, hart durchzugreifen.
Verstöße ahnden: Die Apothekerkammern wollen bei Rx-Boni hart durchgreifen. Foto: Elke Hinkelbein
So wollen die Apothekerkammern in Bayern, Berlin und Nordrhein-Westfalen
jeden Fall von Rx-Boni berufsrechtlich verfolgen. Der BGH habe
eindeutig festgestellt, dass diese Boni ein klarer Verstoß gegen
Arzneimittelrecht seien, heißt es aus Bayern. Die Kammer werde gegen
alles vorgehen, was rechtlich unzulässig ist. Vier Apotheken seien
bereits angeschrieben worden, zwei hätten ihr Bonusmodell daraufhin
umgehend eingestellt.
Die Apothekerkammer Berlin weist ihre Mitglieder im aktuellen
Rundschreiben darauf hin, dass der Vorstand berufsrechtliche Verfahren
einleiten und Berufsvergehen mit einem Bußgeld von bis zu 5000 Euro
ahnden könne. Auch in Westfalen-Lippe will die Kammer die Apotheken
kontaktieren, ein Apotheker aus Sachsen hat von seiner Kammer bereits
Post bekommen.
Die Rechte der Apothekerkammer Niedersachsen reichen sogar noch weiter:
Die Kammer ist gleichzeitig Aufsichtsbehörde und kann deshalb wegen
Verstößen gegen das Arzneimittelgesetz auch vor die Verwaltungsgerichte
ziehen. Mitgliedern, die künftig Rx-Boni anbieten, drohen deshalb jetzt
Untersagungsverfügungen. Die anderen Kammern sind dagegen nur für die
Berufsordnung zuständig und müssen ansonsten auf ein Einschreiten der
Aufsichtsbehörden ihres Bundeslandes vertrauen.
Spannend wird es in zwei Wochen: Dann treffen sich die Geschäftsführer
und Justiziare der Landesapothekerkammern in Berlin. Dabei soll im
Idealfall eine einheitliche Linie gefunden werden, damit kein
Flickenteppich verschiedener Vorgehensweisen entsteht. Gut möglich, dass
sich die Kammern auf eine strenge Auslegung der
Arzneimittelpreisbindung verständigen und auch Rx-Bonustaler von
geringem Wert untersagen.
Einen Haken hat das BGH-Urteil aber: Selbst wenn der Gemeinsame Senat
entscheidet, dass die deutschen Preisvorschriften auch jenseits der
Grenzen gelten, sind den deutschen Aufsichtsbehörden die Hände gebunden:
Wettbewerbsrechtlich können ausländische Versandapotheken bis zu einer
Bagatellgrenze - von vermutlich rund einem Euro - nicht belangt werden,
verwaltungsrechtlich unterliegen sie ihren eigenen nationalen Behörden.
Und ob die eingreifen, steht auf einem anderen Blatt.
Alexander Müller, Mittwoch, 03. November 2010, 12:56 Uhr
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