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hier ist der vollständige Text für Sie:
VERSORGUNGSVERTRAG
Berlin - Bei Versicherten der Ersatzkassen sollen Apotheken künftig auch bei Blutzuckerteststreifen substituieren. Die vorrangige Abgabe günstiger Präparate sieht der neue Arzneiversorgungsvertrag vor, den der Deutsche Apothekerverband (DAV) mit dem Verband der Ersatzkassen (vdek) geschlossen hat. Demnach sollen möglichst viele Patienten auf günstigere Teststreifen umgestellt werden.
Quote für Diabetiker: Apotheker sollen bevorzugt preiswerte Teststreifen abgeben. Foto: APOTHEKE ADHOC
Die künftig abzurechnenden Preise sind in zwei Gruppen unterteilt. Für
Teststreifen der Gruppe B, unter der überwiegend generische Anbieter
zusammengefasst sind, können die Apotheken bis 102 Teststreifen 23,45
Euro, ab 103 Stück 20,95 Euro und ab 300 Teststreifen 20,10 Euro je 50
Stück abrechnen. Alle nicht unter B gelisteten Anbieter fallen unter
die Preisgruppe A: Hier darf die Apotheke pro 50 Teststreifen 26,35
Euro (bis 102 Stück), 25,30 Euro (ab 103 Stück) beziehungsweise 22,95
Euro (ab 300 Stück) in Rechnung stellen.
Im neuen Vertrag wurde eine Abgabequote vereinbart: Die Apotheke
verpflichtet sich, in 10 Prozent der Fälle Teststreifen der Preisgruppe
B abzugeben. Zur Berechnung der Quote gilt zunächst der Zeitraum von
Oktober bis Ende Juni kommenden Jahres. Anschließend wird das
Abgabeverhalten in einem Zeitraum von sechs Monaten betrachtet. Wird
die Quote nicht erreicht, muss die Apotheke der Kasse 2,95 Euro je
Packung, die substituierbar gewesen wäre, bezahlen.
Die verordneten Teststreifen darf die Apotheke künftig nur noch
abgegeben, wenn ein aut idem-Kreuz gesetzt wurden. Handelt es sich um
ein Präparat der Gruppe A, muss die Apotheke sogar ein
Sonderkennzeichen aufdrucken, damit das Rezept nicht in die
Quotenberechnung einfließt.
Schreibt der Arzt Teststreifen der Preisgruppe B auf oder verordnet er
ohne Herstellernamen, muss die Apotheke in jedem Fall preisgünstige
Anbieter auswählen. Zu diesen gehören die Produkte Accutrend,
Finetouch, Gluco Check, Gluco Test, Glucohexal, Glucostada, Omnitest,
One Touch, Stada Gluco Check, Stada Glucose Control und Wellion.
Auch bei Verordnungen über Teststreifen der Preisgruppe A soll die
Apotheke im Idealfall einen günstigeren Anbieter abgeben. Sind teurere
Teststreifen namentlich verordnet, darf sie diese zwar auch bedienen -
das Unterlassen der Substitution wirkt sich allerdings negativ auf die
Quote aus.
Müssen Patienten in Folge der neuen Vorschriften umgestellt werden,
kann die Apotheke eine Gebühr in Höhe von 20 Euro bei der Kasse
abrechnen. Damit soll der Umtausch des Geräts sowie die erforderliche
Beratung vergütet werden. Die Pauschale darf nur abgerechnet werden,
wenn der Patient vorher teurere Teststreifen erhalten hat.
Die neuen Regelungen gelten für Versicherte der Techniker Krankenkasse,
der DAK, der KKH-Allianz, der HEK, der HKK sowie für Patienten der
ehemaligen GEK. Für Versicherte der ehemaligen Barmer gilt eine
gesonderte Teststreifenvereinbarung.
Désirée Kietzmann, Mittwoch, 29. September 2010, 12:08 Uhr
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