
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Viele Selbstständige stellen erst kurz vor Rentenbeginn erschrocken fest, dass ihre Versorgungswerkrente mit Eintritt des Rentenalters nicht zur Deckung des Lebensunterhalts ausreicht. Insbesondere die Tatsache, dass einige Versorgungswerke den Rentenbeginn auf das 67. Lebensjahr hinausgeschoben haben, verschärft diese Situation noch. Wie lässt sich diese Rentenlücke steueroptimal schließen?
Der heute 57-jährige Apotheker Müller muss bei der Überprüfung seiner Finanzen erkennen, dass er bei Rentenbeginn mit 65 Jahren eine monatliche Versorgungslücke von rund 1300 Euro haben wird.
Nun stellt er sich die Frage, wieviel Kapital er in den nächsten Jahren aufbringen muss, um diese Rentenlücke mit Beginn des 65. Lebensjahres zu schließen. Immerhin verbleiben ihm noch acht Jahre, um für seine Rente aktiv zu werden.
Kalkuliert man eine Inflationsrate von 2,4 Prozent jährlich und berücksichtigt auch die Steuerkomponente sowie eine statistische Lebenserwartung für den Apotheker, so wäre ein zusätzliches Versorgungskapital von ca. 320 000 Euro notwendig, um die vorhandene Rentenlücke zu schließen. Bei einem kalkulierten Ansparzins von 4,5 Prozent müsste Herr Müller etwa 2100 Euro pro Monat sparen.
Da es nicht nur vielen Selbstständigen schwer fallen
wird, solch hohe monatliche Sparraten kurz vor Rentenbeginn
aufzubringen, kann unter Umständen der Abschluss einer entsprechenden
Basisrente zum gewünschten Erfolg führen.
Da sich Beiträge zur Basisrente in der Ansparphase steuerlich bis zu einem Höchstbetrag von 40 000 Euro geltend machen lassen, wirkt sich die Zahlung von Basisrentenbeiträgen insbesondere bei jenen Selbstständigen maximal aus, die sich im steuerlichen Spitzensteuersatz bewegen.
Der Spitzensteuersatz liegt momentan bei 42 Prozent zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Zu beachten ist dabei, dass von den für eine Basisrente gezahlten Beiträgen für das Jahr 2009 lediglich 68 Prozent steuerlich absetzbar sind (2010: 70 Prozent, 2011: 72 Prozent etc). Der Höchstbetrag von 40 000 Euro gilt jedoch nur für Verheiratete.
Alleinstehende Steuerpflichtige erhalten einen Höchstbetrag von 20 000 Euro jährlich. Zu berücksichtigen ist zudem, dass die Beiträge zum Apothekerversorgungswerk in diesen Höchstbetrag mit eingerechnet werden.
Unterstellt man, dass Apotheker Müller sich dazu entscheidet, neben seinen Beiträgen zum Versorgungswerk entsprechend maximal mögliche Beiträge in eine Basisrente einzuzahlen, so würde dies zu deutlichen Steuerersparnissen führen.
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