• 23.01.2010 - Nachwehen vom Kfz-Policen-Wechsel - Dreiste Methoden der Versicherer

    Der Kampf um Kunden bei den Kfz-Versicherern ist hart und entscheidet sich meist über den Preis. Das wissen Kunden und Versicherer. Einige Versicherer missbrauchen allerdings da ...

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ApoSecur® News Sicherheit:

Dreiste Methoden der Versicherer

Nachwehen vom Kfz-Policen-Wechsel

 

Der Kampf um Kunden bei den Kfz-Versicherern ist hart und entscheidet sich meist über den Preis. Das wissen Kunden und Versicherer. Einige Versicherer missbrauchen allerdings dabei das Vertrauensverhältnis ihrer Kunden massiv, wie die Stiftung Warentest anhand von Beispielen zeigt.

Der Autoversicherer AdmiralDirekt hat beispielsweise Internetkunden beim Versicherungsabschluss ungefragt Schutzbriefe hinzugebucht, was durch eine interne Dienstanweisung belegt wird. Das Management von AdmiralDirekt begründete seine Anweisung damit, dass sich die meisten Kunden nicht über den ungefragten Schutzbrief beschweren würden - sei es aus Unkenntnis oder Trägheit. Falls doch, sollten die Mitarbeiter auf einen technischen Fehler verweisen und sich beim Kunden dafür entschuldigen.

Von 46 untersuchten Internetauftritten von Versicherern hatten 20 in ihren Angeboten Fahrerunfallversicherungen oder Tarife mit Werkstattbindung voreingestellt. Viele Kunden übersehen, dass ein Häkchen schon vorgegeben ist. So musste beispielsweise bei der Europa der Kunde gleich doppelt angeben, dass er wirklich keinen Schutzbrief abschließen möchte.

Zweifelhaftes Wettangebot

Für Unmut sorgten auch Wett-Angebote der Cosmos Direkt. Kunden wurden telefonisch von Wetten überzeugt, die darauf abzielten, den Vertragsabschluss zu erleichtern. Sinngemäß wettete die Cosmos Direkt, dass sie dem Kunden das günstigste Angebot machen würde. Falls dies nicht der Fall wäre, würde der Kunde einen Tankgutschein über 50 Euro erhalten.

Cosmos Direkt versäumte beim Vergleich der Angebote allerdings den Versicherungsumfang mit einzubeziehen, was unter Umständen nicht im Interesse des Kunden ist, da er zuvor bestimmte Leistungen der Versicherung in Anspruch genommen hat. Außerdem mussten die Kunden aufpassen, dass die Cosmos Direkt nicht ihr Angebot für 2010 mit den Angaben der aktuellen Kundenversicherung aus 2009 verglich. Aufgrund von einer Einstufung in eine günstigere Schadensfreiheitsklasse konnte der Beitrag der aktuellen Versicherung nämlich für 2010 ebenfalls günstiger ausfallen.

Für Ärger bei Kunden sorgte auch der von der Nürnberger angebotene Rabattschutz. Kunden zahlen hierbei einen Aufschlag auf die Versicherungsprämie, werden von ihrem Versicherer im Schadensfall aber nicht in eine schlechtere Schadensfreiheitsklasse eingestuft. Allerdings ist im Schadensfall sowohl der Kunde als auch der Versicherer dazu berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Hiervon machte die Nürnberger Gebrauch - und der Kunde musste sich einen neuen Versicherer suchen, für den der abgeschlossene Rabattschutz der Nürnberger keine Gültigkeit hat.

Kündigung des Versicherers

Einen ganz anderen Weg ging die Asstel. Diese nutzte das eigene Kündigungsrecht zum Jahresende, um ungeliebte Kunden loszuwerden. Kunden berichten, dass ihnen ohne Versicherungsschaden und Zahlungsverzug einfach gekündigt wurde. Die Asstel begründet den Schritt mit einem Missverhältnis zwischen Risiko und Prämie, gibt aber keine Kriterien, die den Kündigungen zugrunde liegen heraus.

Ein ganz anderes Problem gab es beim Vergleichsportal Direct24. Wer dort für sich nach der günstigsten Versicherung fahndete, musste für ein Vergleichsergebnis seine kompletten persönlichen Daten inklusive E-Mail-Adresse offen legen. Anschließend gab es ungewollte Post beispielsweise zum Beispiel von der Direct Line oder der Axa. Offensichtlich hat Direct24 die Daten einfach weiterverkauft.

Hilfe bei Problemen

Die Stiftung Warentest rät, sich bei Streitigkeiten an den Versicherungsombudsmann oder die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin zu wenden. Sie versuchen bei Problemen mit Versicherern unentgeltlich zu helfen - im Gegensatz zu einem teuren Anwalt. (ntv)

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