• 09.02.2010 – Recht bekommen muss keine Frage des Geldes sein

    SICHERHEIT – RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG Wer als Verbraucher sein Recht einfordern möchte, muss in vielen Fällen ein Gericht bemühen. Aus Angst vor den Kosten schrecken jedo ...

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ApoSecur® News Sicherheit:


RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG

Recht bekommen muss keine Frage des Geldes sein

 

Wer als Verbraucher sein Recht einfordern möchte, muss in vielen Fällen ein Gericht bemühen. Aus Angst vor den Kosten schrecken jedoch viele davor zurück. Doch das muss nicht sein.

Manchmal ist es nötig, sich vor Gericht zur Wehr zu setzen oder berechtigte Forderungen einzuklagen. Vielfach haben Menschen allerdings Angst vor den Kosten eines Gerichtsprozesses - und verzichten deshalb auf eine gerichtliche Auseinandersetzung und somit auf ihr Recht. Der Grund dafür ist einleuchtend: Wer verliert, läuft in der Regel Gefahr, die Gerichts- und Rechtsanwaltskosten selbst zahlen zu müssen.

Allerdings kommt es insbesondere bei Kfz-Unfällen, im Berufs- aber auch im Privatleben immer wieder zu Streitigkeiten, die sich nur noch vor Gericht lösen lassen.

Für welche Bereiche es Schutz gibt

Eine Rechtsschutz-Versicherung reduziert das Risiko, auf den Prozesskosten sitzen zu bleiben. Denn der Versicherer trägt die Gerichts- und Anwaltskosten wie in der Police vereinbart, wenn die Klage Erfolgsaussichten hat. Auch mit der Abrechnung hat der Kunde nichts zu tun. Denn das macht der Anwalt mit der Versicherung.

Schützen kann man sich unter anderem in folgenden Bereichen:

  • Kfz und Verkehr (Verkehrsrechtsschutz-Versicherung): Versichert sind hier unter anderem die Durchsetzung von eigenen Schadenersatz-Forderungen und die Verteidigung in Strafverfahren sowie bei Führerschein- und Kfz-Steuerstreitigkeiten. Auch bei Streitigkeiten um Leistungen aus der Kfz-Versicherung wie etwa bei Reparaturaufträgen nach Unfällen wird Rechtsschutz gewährt.
  • Privat- und Berufsleben (Privat- und Berufsrechtsschutz-Versicherung): Die Versicherung zahlt beispielsweise anfallende Anwalts- und Gerichtskosten bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber. Auch die Verteidigung in Strafverfahren, die einem fahrlässigen Verhalten zu Grunde liegen, beispielsweise nach fahrlässiger Körperverletzung oder fahrlässigen Verstößen gegen das Waffen- oder Betäubungsmittelgesetz, sind abgedeckt. Mitversichert gelten zudem Auseinandersetzungen vor Sozialgerichten wie beim Streit um Gewährung einer Rente nach Erwerbsminderung oder um die Kostenübernahme von Rehabilitations-Maßnahmen besteht Rechtsschutz. Mitversichert sind zudem allgemeine Vertragsstreitigkeiten zum Beispiel im Zusammenhang mit Kauf-, Reparatur- oder Versicherungsverträgen.
  • Für Immobilienbesitzer, Vermieter oder Mieter (Haus- und Grundbesitzer-Rechtsschutz, Vermieter-Rechtsschutz oder Rechtsschutz für selbstgenutzte Wohnung): Unter den Versicherungsschutz fallen zahlreiche Streitigkeiten mit Nachbarn, Mietern oder dem Vermieter.
  • Für Firmen oder Selbstständige (Firmenrechtsschutz-Versicherung): Versichert sind unter anderem Streitigkeiten bei Auseinandersetzungen mit Mitarbeitern oder auch im Bereich des Disziplinar- und Standesrechts.

Aber es gibt auch einige Felder, die generell vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind.

Was nicht abgesichert ist

Nicht schützen kann man sich gegen vorsätzliche Straftaten oder Streitigkeiten, die vor Versicherungsabschluss begonnen haben. Darüber hinaus ist für manche Leistungsbereiche, wie zum Beispiel bei Arbeits- und Vertragsstreitigkeiten, eine Wartezeit von drei, manchmal auch mehr Monaten marktüblich.

Ausgeschlossen sind meist auch Vertragsstreitigkeiten bei Bau, Planung, Finanzierung und Kauf oder Verkauf einer Immobilie. Ebenfalls kann man den Rechtsschutz in der Regel nicht in Anspruch nehmen, wenn es um Erbstreitigkeiten, Scheidung oder um Park- und Halteverbotsverstöße geht.

Durch diese generellen Ausschlüsse werden die Beiträge der Versicherungskunden klein gehalten, die ohne die Leistungsbegrenzungen für viele kaum noch erschwinglich wären. (verpd)

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