Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Trotz der Finanzkrise haben fast eine Viertelmillion Bürger im Jahr 2009 eine staatlich geförderte Altersvorsorgevertrag mit Investmentfonds abgeschlossen.
Rund 85.000 Bundesbürger haben nach Angaben des Bundesverbands Investment und Asset Management e.V. (BVI) zwischen Oktober und Dezember 2009 einen Riester-Fondssparplan abgeschlossen. Damit stieg die Zahl der staatlich geförderten Vorsorgeverträge im vergangenen auf über 240.000.
Riester-Verträge gibt es in insgesamt vier Varianten. Neben Riester-Rentenversicherungen werden auch Riester-Fondssparpläne, Riester-Banksparpläne und neuerdings der sogenannte „Wohn-Riester" angeboten.
Im Jahr 2009 haben 242.690 Bürger einen Riester-geförderten Fondssparplan zur privaten Altersvorsorge vereinbart. Damit verwaltet die Investmentfonds-Branche jetzt über 2,6 Millionen staatlich geförderte Vorsorgeverträge.
Die Versicherungen haben allerdings klar die Nase vorn. Rund drei Viertel der Deutschen haben diese Form der staatlich geförderten Altersvorsorge gewählt, während sich etwa ein Fünftel für die Fonds-Variante entschieden hat. Banksparpläne und „Wohn-Riester"-Verträge sind weniger beliebt und kommen nur auf geringe Marktanteile.
Bei einem Riester-Vertrag beteiligt sich der Staat an der Vorsorge. Für jeden Riester-Sparer gibt es eine sogenannte Grundzulage von 154 Euro im Jahr. Für jeden kindergeldberechtigten Sprössling gibt es noch einmal 185 Euro pro Jahr dazu, für ab dem 1. Januar 2008 geborene Kinder sogar 300 Euro. Bis zu 2.100 Euro sind im Jahr steuerlich absetzbar.
Man muss allerdings mindestens vier Prozent des Vorjahres-Bruttoeinkommens einzahlen, um in den Genuss der vollen Förderung zu kommen. Für den Eigenbeitrag hat der Gesetzgeber eine Untergrenze von 60 Euro im Jahr beziehungsweise fünf Euro im Monat festgelegt.
Viele Begünstigte haben noch keinen Riester-Vertrag, weil ihnen das Beantragen der staatlichen Zuschüsse zu kompliziert erschien. Dieses Hindernis existiert jedoch schon seit Langem nicht mehr. Der Zulagenantrag braucht nun nicht mehr jährlich, sondern nur noch einmal gestellt werden. Dabei ist jeder Versicherungsvermittler gerne behilflich. (verpd)
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