• 27.01.2010 - PHYTOPHARMAKA - Umckaloabo-Urteil lässt Schwabe kalt

    Der Widerruf des Patents zur Herstellung von Extrakten aus Pelargonium sidoides und Pelargonium reinforme hat nach Angaben des Phyto-Herstellers Dr. Willmar Schwabe keine Konseq ...

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Umckaloabo-Urteil lässt Schwabe kalt

 

Berlin  -  Der Widerruf des Patents zur Herstellung von Extrakten aus Pelargonium sidoides und Pelargonium reinforme hat nach Angaben des Phyto-Herstellers Dr. Willmar Schwabe keine Konsequenzen für die unter dem Namen Umckaloabo vertriebenen Erkältungspräparate. „Die Entscheidung bedeutet keine Gefährdung für die Stellung der Produkte", sagte Schwabe-Sprecher Dr. Traugott Ullrich gegenüber APOTHEKE ADHOC. Sowohl die Lösung als auch die Tabletten dürften weiterhin produziert und vertrieben werden. Allerdings dürften nun auch andere Firmen das bislang patentgeschützte Extraktionsverfahren verwenden.

Keine Konsequenzen: Der Widerruf für das Extraktions-Patent hat nach Ansicht von Schwabe keine Auswirkungen für die Umckaloabo-Produkte. Foto: Dr. Willmar Schwabe Keine Konsequenzen: Der Widerruf für das Extraktions-Patent hat nach Ansicht von Schwabe keine Auswirkungen für die Umckaloabo-Produkte. Foto: Dr. Willmar Schwabe

Dennoch sieht man potenziellen Wettbewerbern bei Schwabe gelassen entgegen: „Die Präparate sind nicht durch das Herstellungsverfahren, sondern durch die Zulassung als Arzneimittel geschützt", so Ullrich. Wer ein Konkurrenzprodukt etablieren wolle, müsse nicht nur einen ähnlichen Extrakt herstellen, sondern auch alle Hürden des Zulassungsverfahrens nehmen. Zudem sei Umckaloabo inzwischen eine „bombenstarke Marke", so Ullrich.

Er wolle nicht ausschließen, dass in den kommenden Jahren jemand einen Pelargonium-Extrakt auf den Markt bringe. „Diese Gefahr bestand allerdings auch vorher schon", sagte Ullrich. Denn auch bislang war es nicht untersagt, einen Extrakt der Pflanze mit einem anderen als dem von Schwabe patentierten Verfahren herzustellen und die Zulassung dafür zu beantragen.

Bei pharmazeutischen Herstellungsverfahren ist ein Widerruf oder eine Einschränkung des Patents nach Angaben von Ullrich nicht ungewöhnlich. „Etwa 30 Prozent der Patente in diesem Bereich werden nachträglich eingeschränkt, weitere 30 Prozent widerrufen." Ob Schwabe gegen die Entscheidung des EU-Patentamtes Beschwerde einreichen wird, steht Ullrich zufolge noch nicht fest. Zunächst wolle man die schriftliche Begründung des Widerruf genau prüfen. „Ich schätze die Chancen, im Beschwerdeverfahren erfolgreich zu sein, aber als sehr gut ein", sagte Ullrich.

Die Vorwürfe, Schwabe bereichere sich an genetischen Ressourcen sowie traditionellem Wissen, seien durch den Spruch des Patentgerichts „eindeutig zurückgewiesen" worden, so Ullrich. Entsprechende Vorwürfe hatten die Nichtregierungsorganisationen, die Einspruch gegen das Patent eingelegt hatten, gegen Schwabe erhoben. Das EU-Patentamt hatte diese Aspekte zwar eigenen Angaben zufolge ausführlich diskutiert. Für die Entscheidung seien sie jedoch nicht ausschlaggebend gewesen.

Umckaloabo ist als flüssige Arzneiform seit mehr als 30 Jahren auf dem deutschen Markt. Im Herbst führte Schwabe das Erkältungspräparat auch in Tablettenform ein. Pro Jahr setzt der Hersteller eigenen Angaben zufolge allein in Deutschland 40 Millionen Euro mit Umckaloabo um. Auch in der Schweiz, Österreich, den Niederlanden, Großbritannien, Belgien, Tschechien, sowie in zahlreichen asiatischen und latein- und mittelamerikansichen Ländern vertreibt Schwabe Arzneimittel mit seinem Pelargonium-Extrakt.

(apotheke adhoc)

 

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