Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Berlin - Für Apotheken mit Kommissionierer stellt sich die Frage: Dürfen Betäubungsmittel (BTM) auch im Automaten gelagert werden? Die eindeutige Antwort lautet: Das kommt darauf an. Die Hersteller raten vorsichtshalber ab, die Bundesapothekerkammer (BAK) äußert sich nicht konkret. In der Praxis stimmen sich die Apotheker mit den Aufsichtsbehörden ab - mit unterschiedlichen Ergebnissen.
Getrennt und sicher: Ob BTM in Kommissionierern gelagert werden dürfen, kommt auf den Einzelfall an. Foto: Elke Hinkelbein
Laut Betäubungsmittelgesetz sind Apotheker verpflichtet, BTM „gesondert
aufzubewahren und gegen unbefugte Entnahme zu sichern". Ein
Sicherheitsproblem besteht aus Sicht der Hersteller bei den
Kommissionierern nicht: Die Automaten lagern „chaotisch" ein,
BTM-Packungen sind also nicht ohne weiteres zu finden. Zudem lassen sich
die Kommissionierer abschließen, der Zugang kann zusätzlich mit einem
Chipkartensystem gesichert werden. Auch eine Videoüberwachung oder die
Bestätigung der BTM-Entnahme durch eine zweite Person sind möglich.
Das rechtliche Problem liegt also in der getrennten Aufbewahrung, die im
Kommissionierer nicht gegeben ist. Die Automatenhersteller raten
deshalb, die Lagerung der BTM in jedem Fall mit dem Pharmazierat zu
besprechen. In einigen Fällen wird die Erlaubnis erteilt, in anderen
nicht.
Ebenso vage sind die Aussagen der BAK: „Betäubungsmittel müssen zwingend
sicher und unter Verschluss gelagert werden", sagte ein Sprecher
gegenüber APOTHEKE ADHOC. Ausnahmen hiervon seien „eigentlich nicht
vorstellbar".
Alexander Müller, Donnerstag, 25. März 2010, 09:23 Uhr
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