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APOTHEKENHONORAR
Berlin - Der GKV-Spitzenverband will den einbehaltenen Apothekenabschlag nach dem Beschluss des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg kurzfristig auszahlen. Die Klage gegen die Absenkung des Kassenabschlags werde man aber weiterführen, sagte eine Sprecherin des Verbands auf Nachfrage. Nach der LSG-Entscheidung im Eilverfahren zur sofortigen Vollstreckung des Schiedsspruchs prüfe man jetzt, „wie der Schiedsspruch zeitnah und praktikabel umgesetzt werden kann", so die Sprecherin gegenüber APOTHEKE ADHOC. Dazu werde man Kontakt mit dem DAV aufnehmen.
Formale Fehler: Der GKV-Spitzenverband will weiter gegen den Schiedsspruch zum Kassenabschlag klagen. Foto: APOTHEKE ADHOC
„An unserer grundsätzlich kritischen Haltung zum Schiedsspruch ändert
diese Entscheidung der Richter jedoch nichts", stellte die
GKV-Sprecherin klar. „Wir sehen beim Schiedsspruch nach wie vor formale
Fehler."
Der Abschlag sei als Mengenrabatt für die Krankenkassen insgesamt zu
werten. „Darin aber die Kosten für die Umsetzung von Rabattverträgen
einzelner Krankenkassen einzubringen, ist aus unserer Sicht verkehrt.
Deshalb halten wir an der Klage gegen den Schiedsspruch fest." Die
Absenkung des Abschlags von 2,30 Euro auf 1,75 Euro koste die
Beitragszahler 330 Millionen Euro pro Jahr, so die Sprecherin.
Die unabhängige Schiedsstelle hatte die Absenkung des Abschlags Ende
2009 beschlossen - gegen die Stimmen der Krankenkassen. Der
GKV-Spitzenverband hatte entsprechend mit aufschiebender Wirkung beim
Sozialgericht Berlin geklagt. Um eine schnelle Auszahlung zu
ermöglichen, hatte der Deutsche Apothekerverband (DAV) die sofortige
Vollstreckung gefordert - zunächst ohne Erfolg. Das Sozialgericht hatte
den Antrag abgelehnt. In zweiter Instanz hat das LSG der Beschwerde des
DAV jetzt stattgegeben.
Alexander Müller, Dienstag, 11. Mai 2010, 12:05 Uhr
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