• 11.05.2010 - Kassen zahlen Abschlag

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Kassen zahlen Abschlag

 

Berlin  -  Der GKV-Spitzenverband will den einbehaltenen Apothekenabschlag nach dem Beschluss des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg kurzfristig auszahlen. Die Klage gegen die Absenkung des Kassenabschlags werde man aber weiterführen, sagte eine Sprecherin des Verbands auf Nachfrage. Nach der LSG-Entscheidung im Eilverfahren zur sofortigen Vollstreckung des Schiedsspruchs prüfe man jetzt, „wie der Schiedsspruch zeitnah und praktikabel umgesetzt werden kann", so die Sprecherin gegenüber APOTHEKE ADHOC. Dazu werde man Kontakt mit dem DAV aufnehmen.

Formale Fehler: Der GKV-Spitzenverband will weiter gegen den 
Schiedsspruch zum Kassenabschlag klagen. Foto: APOTHEKE ADHOC

Formale Fehler: Der GKV-Spitzenverband will weiter gegen den Schiedsspruch zum Kassenabschlag klagen. Foto: APOTHEKE ADHOC

„An unserer grundsätzlich kritischen Haltung zum Schiedsspruch ändert diese Entscheidung der Richter jedoch nichts", stellte die GKV-Sprecherin klar. „Wir sehen beim Schiedsspruch nach wie vor formale Fehler."

Der Abschlag sei als Mengenrabatt für die Krankenkassen insgesamt zu werten. „Darin aber die Kosten für die Umsetzung von Rabattverträgen einzelner Krankenkassen einzubringen, ist aus unserer Sicht verkehrt. Deshalb halten wir an der Klage gegen den Schiedsspruch fest." Die Absenkung des Abschlags von 2,30 Euro auf 1,75 Euro koste die Beitragszahler 330 Millionen Euro pro Jahr, so die Sprecherin.

Die unabhängige Schiedsstelle hatte die Absenkung des Abschlags Ende 2009 beschlossen - gegen die Stimmen der Krankenkassen. Der GKV-Spitzenverband hatte entsprechend mit aufschiebender Wirkung beim Sozialgericht Berlin geklagt. Um eine schnelle Auszahlung zu ermöglichen, hatte der Deutsche Apothekerverband (DAV) die sofortige Vollstreckung gefordert - zunächst ohne Erfolg. Das Sozialgericht hatte den Antrag abgelehnt. In zweiter Instanz hat das LSG der Beschwerde des DAV jetzt stattgegeben.

Alexander Müller, Dienstag, 11. Mai 2010, 12:05 Uhr


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(APOTHEKE ADHOC)

 

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