• 22.04.2017 – Soll der Staat mit den eingesparten Zinsen die private Altersvorsorge fördern?

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Medienspiegel & Presse | Pro & Contra

Soll der Staat mit den eingesparten Zinsen die private Altersvorsorge fördern?


Dank Niedrigzinsen muss der Staat immer weniger für seine Schulden bezahlen und verbucht einen Milliardenüberschuss. Die Sparer dagegen leiden, ihre Guthaben werfen kaum noch Erträge ab. Nach Ansicht von Stefan Bielmeier, Chefvolkswirt der DZ-Bank, sollte der Staat daher einen Teil der eingesparten Zinsen an die Bürger zurückgeben und den Vermögensaufbau fördern. Der Ökonom schlägt einen Altersvorsorge-Fonds vor, der sich aus den eingesparten Zinsen speist und aus dem eine Sparzulage für alle finanziert wird. Gert G. Wagner, Vorstand des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), bewertet die Idee kritisch. Die Haushaltsüberschüsse ließen sich für andere Investitionen sinnvoller nutzen. Außerdem berge der Fonds die Gefahr, dass er zweckentfremdet werde.


Die privaten Haushalte in Deutschland haben im internationalen Vergleich zwar eine sehr gute Sparquote. Allerdings fallen die Sparbemühungen individuell sehr unterschiedlich aus. Während einige fleißig sparen, legen andere wenig oder gar nichts zur Seite. Vor allem wird insgesamt noch zu wenig private Altersvorsorge betrieben.

In den letzten Jahren kommen extrem niedrige Zinsen erschwerend hinzu. Dadurch brechen den Bürgern Zinseinnahmen weg, die eigentlich den Aufbau von Altersvorsorgevermögen unterstützen sollten, während der Staat durch niedrigere Zinsausgaben für seine Anleihen und Kredite profitiert. Genau an dieser Stelle setzt meine Idee der Altersvorsorge-Sparzulage an: Der Staat gibt einen Teil seiner Zinsersparnis an die Bürger „zurück“ und fördert die private Altersvorsorge.

Mein Vorschlag unterscheidet sich von anderen Konzepten vor allem durch die Zwischenschaltung eines Altersvorsorge-Fonds. Dieser wird regelmäßig aus der staatlichen Zinsersparnis gespeist und stellt die Mittel für die Auszahlung der Altersvorsorge-Zulage an die Sparer bereit. Das hat den Vorteil einer Puffer- und Kapitalakkumulationsfunktion. Für den Staat erhöht sich die Planungssicherheit, gleichzeitig werden zinsbedingte Schwankungen im Staatshaushalt geglättet.

Außerdem ist vorgesehen, dass Eltern bereits für ihre Kinder von Geburt an entsprechende Verträge abschließen und besparen können. Das erleichtert nicht nur den Einstieg in die private Altersvorsorge, sondern erlaubt auch sehr lange Ansparzeiträume. Dadurch ist es möglich, auch mit kleinen regelmäßigen Sparbeträgen oder bei Ausfallzeiten beträchtliche Altersvorsorge-Vermögen aufzubauen. Zudem ist eine einkommensabhängige Staffelung der Zulagensätze vorgesehen, von der insbesondere Sparer mit kleineren Einkommen profitieren.

Die vorgeschlagene Altersvorsorge-Sparzulage sollte allen Bürgern offenstehen und die bestehende Arbeitnehmer-Sparzulage ablösen. Das hätte den Vorteil, dass staatliche Fördermittel zielgerichtet auf das wichtige Sparziel Altersvorsorge gelenkt werden und dass die Förderung nicht auf bestimmte Bevölkerungsgruppen beschränkt bleibt. Um den individuellen Bedürfnissen und Lebensplanungen der Sparer möglichst gerecht zu werden, sollten grundsätzlich alle altersvorsorgegeeigneten Anlageprodukte und der Immobilienerwerb zulagenberechtigt sein. Gleichzeitig müssen die Anbieter jederzeit einen Produkt- oder Anbieterwechsel ermöglichen. Langfristig wäre die Riester-Rente mit dem hier vorgeschlagenen System zu verschmelzen.

Einen staatlichen Fonds einzurichten, mit dem die private kapitalgedeckte Altersvorsorge unterstützt wird, wäre eine komplizierte Sache. Das Argument von Stefan Bielmeier, der Staat spare ja jetzt Zinsen und sollte einen Teil der Summe an die Menschen zurückgeben, deren Vermögen und Altersvorsorge-Produkte entwertet werden, reicht jedenfalls als Rechtfertigung für einen solchen Fonds nicht aus. Denn wer weiß schon, wie lange die Niedrigzinsphase überhaupt anhält? Hinzu kommt: Es gibt eine Unzahl verschiedener Möglichkeiten für den Staat, die derzeitige Zinsersparnis zu investieren. Neben der individuellen Altersvorsorge sind Investitionen in die Infrastruktur – von Schulen bis Straßen – mindestens ebenso sinnvoll.

Ein staatlicher Fonds beziehungsweise staatlich streng regulierter Kapitalfonds, der der Altersvorsorge dient, ist zwar grundsätzlich sinnvoll. Die Idee, dass die umlagefinanzierte Altersvorsorge durch eine kapitalgedeckte Vorsorge ergänzt werden sollte, steht ja auch hinter der Riester-Rente. Sie macht aber auch deutlich, dass es nicht gut ist, wenn so eine grundlegende Reform im Eiltempo eingeführt wird – etwa um eine Niedrigzinsphase zu überbrücken. Im Übrigen würde sich das Vermögen eines Altersvorsorge-Fonds aktuell ebenfalls nur niedrig verzinsen, was den Kapitalaufbau erschwert.

Ein Fonds zur Finanzierung einer Altersvorsorge-Zulage garantiert außerdem nicht, dass die Menschen tatsächlich mehr für das Alter beiseitelegen. Will man das erreichen, wird es kompliziert. Die hessische Landesregierung hat letztes Jahr einen staatlichen Alterssicherungsfonds ins Spiel gebracht („Hessen-Rente“). Diese Initiative ist grundsätzlich zu begrüßen. Sie hat aber auch gezeigt – und zeigt es noch immer –, dass eine solche Idee keineswegs einfach umsetzbar ist. Viele Fragen im Detail sind zu beantworten. Eine der wichtigsten ist, wie sichergestellt werden kann, dass ein staatlich angeordneter Fonds auch ausreichend vor staatlichen Ad-hoc-Entscheidungen abgeschirmt ist. Eine nachhaltig tragfähige „Governance“ für einen solchen Fonds oder mehrere solcher Fonds zu finden, ist alles andere als einfach und braucht vor allem Zeit. Diese muss man sich nehmen – unabhängig von der Niedrigzinsphase, deren Dauer nur schwer abschätzbar ist.



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