Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Irgendwo wohnen muss jeder von uns und deshalb ist auch die Versicherung des Wohngebäudes zu bedenken. Gleichwohl muss man unterscheiden zwischen einer Vielzahl von Gebäudeversicherungen: Es gibt Gebäudeversicherungen für den Mieter, Gebäudeversicherungen für den Vermieter beziehungsweise Eigentümer und drittens Gebäudeversicherungen für den Bauherren.
Gebäudeversicherungen für den Mieter sind beispielsweise die private Haftpflichtversicherung für die Deckung etwaiger Mietsachschäden und natürlich die Hausratsversicherung, die für Schäden an Mobiliar und Einrichtungsgegenständen aufkommt.
Wesentlich komplexer wird das Thema, wenn es um die Gebäudeversicherungen für den Vermieter beziehungsweise den Eigentümer der Wohnung oder des Hauses geht. Natürlich gibt es auch hier wiederum die Haftpflichtversicherung, hier allerdings in der Sonderform für Haus- und Grundbesitz, siehe die Beiträge zu Hausbesitzerhaftpflicht zur Hausbesitzerhaftpflichtversicherung sowie Grundbesitzerhaftpflicht zur Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.
Darüber hinaus allerdings ist der Vermieter verpflichtet, eine so genannte Wohngebäudeversicherung abzuschließen, die Haus und Hof gegen Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion), Leitungswasserschäden sowie Sturm/Hagel versichert. Hierin eingeschlossen sind auch Heizungsanlagen sowie Sanitäranlagen und unter Umständen auch Fußbodenbeläge. Ebenfalls dazu zählen Garagen und sonstige Nebengebäude. Wird das Gebäude noch mit Öl beheizt, ist außerdem noch eine so genannte Gewässerschadenhaftpflichtversicherung abzuschließen. Denn wenn aus den benötigten Tanks Öl ausläuft, haftet der Besitzer auch ohne Verschulden, selbst bei ausreichender Wartung.
Für den Bauherren gilt es ebenfalls, sich um einen ausreichenden Versicherungsschutz zu kümmern. Dieser schließt nicht nur eine Bauherrenhaftpflichtversicherung und die gesetzliche Unfallversicherung ein. Daneben ist auch noch die so genannte Bauwesenversicherungen zu nennen, welche etwa gegen Schäden aus Vandalismus schützt. Eine Baufertigstellungsversicherung ist besonders im Falle des Konkurses des Bauunternehmens hilfreich; hierbei handelt es sich letzten Endes um einer Bürgschaft zu Gunsten des Bauherrn. Weiterhin zu bedenken ist der Abschluss einer Feuerversicherung. Sie kann die Kreditwürdigkeit erheblich erhöhen, was ja nicht ganz unbedeutend beim Hausbau sein kann. (verpd)
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