Stayfriends verstößt gegen Datenschutzrecht
vzbv klagt erfolgreich gegen Schulfreunde-Portal
Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Steuer & Recht | Datenschutz
vzbv klagt erfolgreich gegen Schulfreunde-Portal
Das Schulfreunde-Portal StayFriends darf im Profil neuangemeldeter Nutzerinnen und Nutzer nicht voreinstellen, dass Profilbilder automatisch auf Suchmaschinen und Partnerwebseiten angezeigt werden. Für eine Veröffentlichung außerhalb des Netzwerks fehlte die erforderliche Einwilligung der Verbraucher. Das hat das Landgericht Nürnberg-Fürth nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen den Betreiber des Dienstes entschieden.
„Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Suchmaschinen und damit an Personen außerhalb des Netzwerkes ist nur mit Einwilligung der Betroffenen erlaubt", sagt Heiko Dünkel, Rechtsreferent beim vzbv. „Eine im Nutzerprofil versteckte Voreinstellung reicht hierfür nicht aus. Denn diese müssen Nutzer erst umständlich deaktivieren, wenn sie ihre Daten schützen wollen."
StayFriends ist ein deutscher Online-Suchdienst zum Finden ehemaliger Schulfreunde, der nach eigenen Angaben derzeit 20 Millionen Nutzer hat. Der vzbv hatte kritisiert, dass personenbezogene Daten ohne informierte und freiwillige Einwilligung der Nutzer auch außerhalb des Netzwerks veröffentlicht werden. Bei der Neuregistrierung war bereits voreingestellt, dass das Profilfoto über Suchmaschinen und andere Webseiten auch von Personen gefunden werden kann, die nicht bei StayFriends angemeldet sind.
Das Landgericht Nürnberg-Fürth schloss sich der Auffassung des vzbv an, dass diese Voreinstellung gegen das Bundesdatenschutzgesetz verstößt. Eine wirksame Einwilligung zur Weitergabe der Kundendaten an Dritte liege nicht vor.
Die umstrittene Datennutzung lässt sich nach Ansicht des Gerichts nicht damit rechtfertigen, dass die Nutzer bei der Registrierung die Datenschutzbestimmungen des Unternehmens durch das Setzen eines Häkchens akzeptiert haben. Denn die Klauseln zur Datennutzung standen im Widerspruch zueinander.
Am Anfang der Bestimmungen hatte StayFriends versichert, es sei „nie voreingestellt", dass die Daten der Kunden für Dritte einsehbar sind. Mehrere Absätze weiter hieß es dagegen, ihre Daten würden auch auf Partnerseiten und Suchmaschinen wie Google veröffentlicht. „Es bleibt deshalb völlig unklar, welche Daten nun für Dritte einsehbar sind und welche nicht", monierten die Richter.
Die Weitergabe der Nutzerdaten sei auch nicht bereits durch den Vertragszweck gedeckt. Dieser umfasse nur das Wiederfinden alter Schulfreunde innerhalb des Netzwerkes, nicht aber eine unkontrollierte Verbreitung der Daten im Internet.
Das Urteil erging noch auf der Grundlage des derzeitigen Datenschutzrechts. Ab dem 25. Mai 2018 gelten in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) die weitgehend einheitlichen Regeln der neuen Datenschutzgrundverordnung.
Baustellen gibt es aus Sicht des vzbv jedoch weiterhin: Aktuell verhandelt die EU außerdem über die ePrivacy-Verordnung, die Vertraulichkeit und Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation sicherstellen soll. Der vzbv fordert die Bundesregierung auf, sich für eine starke, also verbraucher- und datenschutzfreundliche Verordnung einzusetzen.
vzbv, Urteil 7 O 6829/17 des LG Nürnberg-Fürth vom 18.04.2018
Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung
Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.
Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.
Risk Management: Professionelles Sicherheitsmanagement
Versicherungskosten-Check: Geld sparen mit dem richtigen Überblick
Sicherheitkompass: Die umfassenden Lösungen der ApoSecur
ApoLeitfaden: Das Leben steckt voller Risiken - Wir begleiten Sie sicher in Ihre Zukunft
ApoBusiness: Ihr betriebliches Sicherheitspaket
ApoPrivate: Ihr privates Sicherheitspaket
ApoTeam: Versicherungslösungen speziell für Angestellte
PharmaRisk OMNI: Eine einzige Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
PharmaRisk FLEX: Versicherungskonzept, flexibel wie Ihre Apotheke
SingleRisk MODULAR: Risiken so individuell wie möglich absichern
ApoRecht-Police: Mit berufsständischem Rechtsschutz immer auf der sicheren Seite
CostRisk-Police: Existenzsicherung - Ihr Ausfall bedeutet Stillstand
ApoSecura Unfallversicherung: Beruflich und privat bestens geschützt
Sicher in die Zukunft – www.aposecur.de