• 17.12.2017 – Polizei findet Unfallauto nicht: Kein Anspruch auf Schmerzensgeld

    SICHERHEIT | Steuer & Recht | Die 3. Zivilkammer des Landgerichts Augsburg wies am 27.11.2017 eine Klage der hinterbliebenen Eltern einer bei einem Verkehrsunfall auf der A ...

  • Pressemitteilungen

    ApoSecur® Presse | Aktuelle Presseinformationen rund um das Unternehmen

  • Die wichtigsten Services auf einen Blick

    Wir sind für Sie da - online, telefonisch oder vor Ort

  • Kontakt

    Wir helfen Ihnen schnell, kompetent und unbürokratisch weiter.

Apotheke
Gesundheit
Vorsorge
Sicherheit
Finanzen

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoSecur® Nachrichten - Sicherheit:


Steuer & Recht | Zivilrecht

Polizei findet Unfallauto nicht: Kein Anspruch auf Schmerzensgeld


Die 3. Zivilkammer des Landgerichts Augsburg wies am 27.11.2017 eine Klage der hinterbliebenen Eltern einer bei einem Verkehrsunfall auf der A 8 tödlich verunglückten 24-jährigen gegen den Freistaat Bayern ab.

Ausgangspunkt der Klage auf Schadensersatz (u. a. Beerdigungskosten) und Schmerzensgeld war der Vorwurf gegen Polizeibeamte, die trotz eines Notrufs das verunfallte Fahrzeug sowie die schwer verletzte Fahrerin nicht fanden. Nach Rekonstruktion eines Sachverständigen kam die Verstorbene aus bislang unbekannter Ursache von der Fahrbahn ab, befuhr - ohne Beschädigung der Leitplanke und eines Wildschutzzauns - den Grünstreifen über mehrere hundert Meter und stürzte dann in eine Brückenböschung, wo sie ca. 9 Stunden nach dem Unfallgeschehen durch einen Spaziergänger tot aufgefunden wurde.

Ein Zeuge hatte das Abkommen des Fahrzeugs offenbar bemerkt und den Notruf gewählt. Er berichtete von einem verunfallten Fahrzeug, bei dem er nur noch die Lichter gesehen habe. In der Folge wurde er von der Notrufzentrale weitergeschickt. Tragischer Umstand war, dass genau an dem vom Zeugen beschriebenen Unfallort kurz darauf ein Pannenfahrzeug am Seitenstreifen anhielt und der Fahrer den zum Unfall entsandten Streifenbeamten über Probleme mit der Lichtmaschine berichtete, wonach ihm ständig das Licht ausgehe. Die Polizeibeamten zogen hieraus dem Rückschluss, dass der Zeuge offenbar dieses Pannenfahrzeug als Unfallfahrzeug wahrgenommen habe und es sich insoweit um eine Fehlmeldung handelte. Trotz einer dennoch durchgeführten Suchaktion konnten die Polizeibeamten das verunfallte Fahrzeug oder auf einen Unfall hindeutende Spuren nicht finden.

Das Landgericht entschied nun, dass weder den Streifenbeamten noch dem Notrufbeamten eine Amtspflichtverletzung vorzuwerfen ist. Letztlich handelte es bei den Umständen, die zu dem tragischen Tod der Fahrerin führten, „um eine nicht vorhersehbare Verkettung unglücklicher Umstände", so die Urteilsgründe. Mit einem derart atypischen Unfallverlauf hätten die Polizeibeamten nicht rechnen müssen. In der Regel seien Unfallschäden an der Unfallstelle (Fahrzeugteile; Schäden an Leitplanke oder Wildschutzzaun) bei erheblichen Verkehrsunfällen ersichtlich. Mangels dieser eigentlich zu erwartenden Unfallschäden beanstandete das Landgericht auch den letztlich fälschlichen Rückschluss der Polizeibeamten, dass es sich bei dem Pannenfahrzeug um das vermeintliche Unfallfahrzeug handle, nicht als Amtspflichtverletzung.

Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig.

LG Augsburg, Urteil 34 O 1568/17 vom 27.11.2017



Weitere Meldungen


Einzigartige Absicherung bei Rechtsstreitigkeiten für Mitglieder von Pharmazie-Standesorganisationen
Rechtsschutz gegen unlauteren Wettbewerb bei Apotheken
aporisk.de/pressemitteilung-44762-rechtsschutz-gegen-unlauteren-wettbewerb-bei-apotheken.html

Vereinfachte Absicherung der Arbeitskraft für junge Apotheker und Apothekerinnen, Familienangehörige sowie Mitarbeiter
Berufsunfähigkeit versichern ohne Gesundheitsprüfung
aporisk.de/pressemitteilung-43592-berufsunfahigkeit-versichern-ohne-gesundheitsprufung.html

Eine wirtschaftliche Orientierung muss nicht im Gegensatz zu weitgehenden Versicherungsleistungen stehen
Was kostet Ihre Apothekenversicherung?
aporisk.de/pressemitteilung-42273-was-kostet-ihre-apothekenversicherung.html

5 gute Gründe, warum eine Existenzsicherung bei Krankheit und Unfall unverzichtbar ist
Die Risiken beim Ausfall des Apothekers absichern
aporisk.de/pressemitteilung-41085-die-risiken-beim-ausfall-des-apothekers-absichern.html

PharmaRisk-FLEX ist ein modernes Versicherungskonzept für Apotheken, das einen All-Inklusive-Schutz mit flexiblen Elementen verbindet
Apothekenversicherung unter der Lupe
aporisk.de/pressemitteilung-39717-apothekenversicherung-unter-der-lupe.html

Fünf gute Gründe für die Absicherung des täglichen Lebens bei Invalidität
Wann braucht der Apotheker eine Unfallversicherung?
aporisk.de/pressemitteilung-37492-wann-braucht-der-apotheker-eine-unfallversicherung.html

5 gute Gründe, warum es bei der Apothekenversicherung auf den fachkundigen Partner ankommt
Muss der Apotheker jede Verschlechterung seiner Versicherungen akzeptieren?
aporisk.de/pressemitteilung-36018-muss-der-apotheker-jede-verschlechterung-seiner-versicherungen-akzeptieren.html

Beste Leistung und mehr Sicherheit – auch für Senioren
Unfallversicherung für Apotheker
aporisk.de/pressemitteilung-35382-beste-leistung-und-mehr-sicherheit-auch-fuer-senioren.html

5 gute Gründe für eine modulare Apothekenversicherung von einem Makler mit Kernkompetenz im Pharmaziebereich
Braucht der Apotheker im Geschäftsbetrieb wirklich jede Versicherung?
aporisk.de/pressemitteilung-32646-braucht-der-apotheker-im-geschaeftsbetrieb-wirklich-jede-versicherung.html

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept

    PharmaRisk® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® CYBER

    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken

Aktuell
Ratgeber
Vergleich
Beratung
Kontakt
  • Die PharmaRisk® FLEX

    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren

Beratungskonzept

Risk Management: Professionelles Sicherheitsmanagement
Versicherungskosten-Check: Geld sparen mit dem richtigen Überblick
Sicherheitkompass: Die umfassenden Lösungen der ApoSecur
ApoLeitfaden: Das Leben steckt voller Risiken - Wir begleiten Sie sicher in Ihre Zukunft
ApoBusiness: Ihr betriebliches Sicherheitspaket
ApoPrivate: Ihr privates Sicherheitspaket
ApoTeam: Versicherungslösungen speziell für Angestellte

PharmaRisk OMNI: Eine einzige Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
PharmaRisk FLEX: Versicherungskonzept, flexibel wie Ihre Apotheke
SingleRisk MODULAR: Risiken so individuell wie möglich absichern
ApoRecht-Police: Mit berufsständischem Rechtsschutz immer auf der sicheren Seite
CostRisk-Police: Existenzsicherung - Ihr Ausfall bedeutet Stillstand
ApoSecura Unfallversicherung: Beruflich und privat bestens geschützt

Sicher in die Zukunft – www.aposecur.de

QR Code
Startseite Impressum Seitenübersicht Checklisten Lexikon Vergleichsrechner Produktlösungen