Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Steuer & Recht | Verbraucherschutz
Die rechtlichen Vorgaben für Versicherungsmakler gehen über die für viele andere Branchen hinaus. Doch das ist kein Grund, Verbrauchern rechtlich unhaltbare Klauseln anzubieten. Im Gegenteil sollte gerade der Versicherungsvertrieb mit seinem für Verbraucher wichtigen Geschäftsfeld besondere Obacht walten lassen. Dass das nicht immer der Fall ist, zeigt ein besonderer Fall: Bei einem Maklerunternehmen mahnte die Verbraucherzentrale gleich 43 Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab. Das Unternehmen gab eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab.
„Allein schon die Anzahl der abgemahnten Klauseln zeigt, wie viel in diesem Fall im Argen lag“, sagt Peter Grieble von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Aufmerksam geworden ist die Verbraucherzentrale auf den Fall durch eine Verbraucherbeschwerde: Über das Maklerunternehmen hatte ein Verbraucher mehrere Versicherungsverträge für die private und betriebliche Vorsorge abgeschlossen. Mit einer unverständlich formulierten Klausel in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) wollte das Maklerunternehmen sicherstellen, dass im Falle einer Vertragskündigung, Stornierung, eines Widerrufs oder auch einer Beitragsfreistellung auf jeden Fall 45 % der jeweiligen Versicherungssumme des Vertrages als Honorar gezahlt wird. Im konkreten Fall hätte der Verbraucher nach einer Kündigung mehrere tausend Euro zahlen sollen. Die Bedingungen sollten auch für alle bereits früher getätigten Verträge gelten, auch dann, wenn sie gar nicht über dieses Maklerunternehmen abgeschlossen wurden.
„Anbieter können ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht nach Lust und Laune gestalten“, so Grieble. Bei der Überprüfung der AGB ergaben sich insgesamt 43 Klauseln, die rechtswidrig waren, Verbraucher benachteiligten und gegen die die Verbraucherzentrale mit einer Abmahnung erfolgreich vorgegangen ist. Nach Abmahnung und folgender Klageerhebung gab das Unternehmen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab. Darin verpflichtet es sich die 43 als rechtswidrig abgemahnten Klauseln so nicht mehr zu verwenden und sich darauf gegenüber Verbrauchern nicht mehr zu berufen. Daher informiert das Maklerunternehmen aktuell auf seiner Homepage darüber, dass momentan die AGB überarbeitet werden.
VZ Baden-Württemberg
Einzigartige Absicherung bei Rechtsstreitigkeiten für Mitglieder von Pharmazie-Standesorganisationen
Rechtsschutz gegen unlauteren Wettbewerb bei Apotheken
aporisk.de/pressemitteilung-44762-rechtsschutz-gegen-unlauteren-wettbewerb-bei-apotheken.html
Vereinfachte Absicherung der Arbeitskraft für junge Apotheker und Apothekerinnen, Familienangehörige sowie Mitarbeiter
Berufsunfähigkeit versichern ohne Gesundheitsprüfung
aporisk.de/pressemitteilung-43592-berufsunfahigkeit-versichern-ohne-gesundheitsprufung.html
Eine wirtschaftliche Orientierung muss nicht im Gegensatz zu weitgehenden Versicherungsleistungen stehen
Was kostet Ihre Apothekenversicherung?
aporisk.de/pressemitteilung-42273-was-kostet-ihre-apothekenversicherung.html
5 gute Gründe, warum eine Existenzsicherung bei Krankheit und Unfall unverzichtbar ist
Die Risiken beim Ausfall des Apothekers absichern
aporisk.de/pressemitteilung-41085-die-risiken-beim-ausfall-des-apothekers-absichern.html
PharmaRisk-FLEX ist ein modernes Versicherungskonzept für Apotheken, das einen All-Inklusive-Schutz mit flexiblen Elementen verbindet
Apothekenversicherung unter der Lupe
aporisk.de/pressemitteilung-39717-apothekenversicherung-unter-der-lupe.html
Fünf gute Gründe für die Absicherung des täglichen Lebens bei Invalidität
Wann braucht der Apotheker eine Unfallversicherung?
aporisk.de/pressemitteilung-37492-wann-braucht-der-apotheker-eine-unfallversicherung.html
5 gute Gründe, warum es bei der Apothekenversicherung auf den fachkundigen Partner ankommt
Muss der Apotheker jede Verschlechterung seiner Versicherungen akzeptieren?
aporisk.de/pressemitteilung-36018-muss-der-apotheker-jede-verschlechterung-seiner-versicherungen-akzeptieren.html
Beste Leistung und mehr Sicherheit auch für Senioren
Unfallversicherung für Apotheker
aporisk.de/pressemitteilung-35382-beste-leistung-und-mehr-sicherheit-auch-fuer-senioren.html
5 gute Gründe für eine modulare Apothekenversicherung von einem Makler mit Kernkompetenz im Pharmaziebereich
Braucht der Apotheker im Geschäftsbetrieb wirklich jede Versicherung?
aporisk.de/pressemitteilung-32646-braucht-der-apotheker-im-geschaeftsbetrieb-wirklich-jede-versicherung.html
Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung
Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.
Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.
Risk Management: Professionelles Sicherheitsmanagement
Versicherungskosten-Check: Geld sparen mit dem richtigen Überblick
Sicherheitkompass: Die umfassenden Lösungen der ApoSecur
ApoLeitfaden: Das Leben steckt voller Risiken - Wir begleiten Sie sicher in Ihre Zukunft
ApoBusiness: Ihr betriebliches Sicherheitspaket
ApoPrivate: Ihr privates Sicherheitspaket
ApoTeam: Versicherungslösungen speziell für Angestellte
PharmaRisk OMNI: Eine einzige Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
PharmaRisk FLEX: Versicherungskonzept, flexibel wie Ihre Apotheke
SingleRisk MODULAR: Risiken so individuell wie möglich absichern
ApoRecht-Police: Mit berufsständischem Rechtsschutz immer auf der sicheren Seite
CostRisk-Police: Existenzsicherung - Ihr Ausfall bedeutet Stillstand
ApoSecura Unfallversicherung: Beruflich und privat bestens geschützt
Sicher in die Zukunft – www.aposecur.de