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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Wissen & Tipps
Neue
Vorschriften über den grenzüberschreitenden Austausch von Daten zu
Verkehrsdelikten sollen gewährleisten, dass Verkehrssünder im Ausland
ihrer Strafe nicht entgehen. Die neuen Regeln, die am 11.02.2015
verabschiedet wurden, sollen auch für die Gleichbehandlung von
Verkehrsteilnehmern sorgen sowie die Verkehrssicherheit in der EU
verbessern. Vor Ablauf von zwei Jahren werden sie auch in
Großbritannien, Irland und Dänemark wirksam, und damit in allen 28
EU-Mitgliedstaaten.
"Um das neue EU-Ziel zur Halbierung der Zahl
der Verkehrstoten zu erfüllen, brauchen wir neue und wirksamere
Instrumente wie zum Beispiel diese Richtlinie zur Bekämpfung der
Straflosigkeit. Natürlich sind die Bürger nicht begeistert, wenn sie
einen Strafzettel bekommen, aber sie werden begrüßen, dass nun jeder in
der EU gleich behandelt wird, egal wo ihr Fahrzeug zugelassen ist",
sagte die Berichterstatterin Inés Ayala Sender (S&D, ES), deren
Bericht mit 640 Stimmen angenommen wurde, bei 61 Gegenstimmen und 6
Enthaltungen.
"Diese Richtlinie hat sich bereits als ein sehr
wirkungsvoller erster Schritt im Kampf gegen die Straflosigkeit auf den
Straßen der EU erwiesen. Sie wird als Abschreckung für ausländische
Fahrer dienen, die jetzt wissen, dass sie einer Strafe für ein im
Ausland begangenes Verkehrsdelikt nicht entgehen können", fügte sie
hinzu.
Neue Rechtsgrundlage angenommen
Die
vom Parlament angenommenen Änderungen schaffen eine neue Rechtsgrundlage
(Verkehrssicherheit) für die Vorschriften zum Datenaustausch im
Einklang mit dem Nichtigkeitsurteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH)
vom 6. Mai 2014, in dem die vorige Rechtsgrundlage (polizeiliche
Zusammenarbeit) als rechtswidrig erachtet wurde.
Jetzt auch in Großbritannien, Irland und Dänemark
Die
bisherige Richtlinie galt nicht für Großbritannien, Irland und
Dänemark, doch der Wechsel der Rechtsgrundlage bedeutet, dass sie die
Regeln vor Ablauf von zwei Jahren nach dem Inkrafttreten nun auch
umsetzen müssen.
Verkehrsdelikte, die grenzüberschreitendend geahndet werden
Die
Vorschriften über den grenzüberschreitenden Austausch von Informationen
über Verkehrsdelikte ermöglichen den Behörden der Mitgliedstaaten den
Zugang zu nationalen Fahrzeugregistern in anderen EU-Ländern, um
Verkehrssünder zu identifizieren, die die folgenden Verkehrsdelikte
begangen haben:
Die nächsten Schritte
Der zwischen Parlament und Rat vereinbarte Text muss noch formell vom Rat verabschiedet werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des EU-Parlaments.
Quelle: EU-Parlament
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