• 11.12.2013 – Reiserücktrittsversicherung per Kreditkarte - Versicherung muss nicht immer zahlen

    SICHERHEIT – Steuer & Recht Steht in den Versicherungsbedingungen einer Reiserücktrittsversicherung, dass diese nur eintritt, wenn der Reisepreis mit einer Kreditkarte b ...

Apotheke
Gesundheit
Vorsorge
Sicherheit
Finanzen

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoSecur® Nachrichten - Sicherheit:


Steuer & Recht

Reiserücktrittsversicherung per Kreditkarte - Versicherung muss nicht immer zahlen

 

Steht in den Versicherungsbedingungen einer Reiserücktrittsversicherung, dass diese nur eintritt, wenn der Reisepreis mit einer Kreditkarte bezahlt wird, ist damit der gesamte Reisepreis gemeint. Wird eine Anzahlung des Reisepreises mittels Überweisung geleistet, tritt die Reiserücktrittsversicherung nicht in Kraft.

Ein Inhaber einer Lufthansa Miles & More Credit Card Gold buchte für sich und seine Ehefrau im Mai 2012 eine Reise nach Südafrika. Er leistete auf den Reisepreis eine Anzahlung von 1.509 Euro per Überweisung. Den restlichen Reisepreis von 5.004 Euro bezahlte er im Januar 2013 über seine Kreditkarte.

Grundsätzlich wird bei Einsatz der Kreditkarte eine Reiserücktrittskostenversicherung eines Versicherungsunternehmens mitabgeschlossen. In deren Versicherungsbedingungen findet sich folgender Passus:

"Der Versicherer ist nur dann leistungspflichtig, wenn das Reisebüro / der Reiseveranstalter / der Hotelbetrieb oder sonstige Institutionen einen gültigen Reisevertrag mit dem Karteninhaber abschließen, als Zahlungsmittel eine gültige Lufthansa Miles & More Credit Card (...) akzeptieren und der Reise-/Mietpreis mit einer dieser Kreditkarten im Voraus bezahlt wurde. Eine mit einer der Versichertenkarten geleistete Anzahlung genügt, um den Versicherungsschutz zu aktivieren."

Wegen einer Erkrankung musste der Kreditkartenbesitzer dann die Reise stornieren. Dadurch entstanden ihm Stornokosten in Höhe von 3.610 Euro. Diese wollte er von dem Versicherungsunternehmen ersetzt bekommen. Dieses weigerte sich jedoch zu bezahlen. Schließlich habe der Reisende den Reisepreis nicht vollständig mit der Kreditkarte bezahlt.

Der zuständige Richter des Amtsgerichts München, bei dem schließlich Klage erhoben wurde, gab der Versicherung Recht: Dem Reisenden stehe gegen das Versicherungsunternehmen kein Anspruch auf Erstattung der Stornokosten zu, da eine Reiserücktrittsversicherung nicht zustande gekommen sei. Es sei nicht der gesamte Reisepreis mit der Kreditkarte bezahlt worden. Die Anzahlung in Höhe von 1.509,20 Euro habe der Kläger mittels Überweisung geleistet. Die Verwendung des Begriffs "der Reisepreis" ohne Hinzufügung irgendwelcher Einschränkungen meine den gesamten Reisepreis. Etwas anderes lasse sich auch nicht aus Satz 2 der Klausel herleiten, wonach eine mit der Kreditkarte geleistete Anzahlung genüge, um den Versicherungsschutz zu aktivieren. Abgesehen davon, dass der Kläger hier die Anzahlung gerade nicht mit der Kreditkarte geleistet habe, lasse sich dieser Regelung auch nicht entnehmen, dass eine beliebige Teilzahlung des Reisepreises für das Entstehen des Versicherungsschutzes genüge. Sinn der Regelung sei es, den Versicherungsschutz schon in den Fällen zu gewähren, wenn der Reisepreis nicht in einem Komplettbetrag gezahlt werde, sondern erst eine Anzahlung erfolge und der restliche Reisepreis erst kurz vor der Reise überwiesen werde. Es sei also im Interesse des Reisenden eine Vorverlagerung des Versicherungsschutzes auf den Zeitpunkt der Leistung einer Anzahlung bezweckt.

Diese Versicherungsbedingung sei auch weder überraschend noch benachteilige sie den Reisenden unangemessen. Es liege auf der Hand, dass Zusatzleistungen, die eine Kreditkarte biete, nur dann in Anspruch genommen werden können, wenn die Kreditkarte auch als Zahlungsmittel verwendet werde. Es bestehe auch ein berechtigtes wirtschaftliches Interesse daran, dass der gesamte Reisepreis mit der Kreditkarte bezahlt werde, weil hierbei auch Kreditkartengebühren zugunsten des Kreditkartenunternehmens anfielen, deren Höhe sich regelmäßig nach der Höhe der Zahlung mit der Kreditkarte richte.

Das Urteil ist rechtskräftig.

AG München, Urteil 242 C 14853/13 vom 14.08.2013

 

Weitere Meldungen


Apotheken-Mehrbesitz,Versandhandel oder auch weitere Nebenbetriebe – alle Risiken in einer Police versichert
Einwirtschaftliches Versicherungskonzept für Apotheken mit mehreren Betriebseinheiten
http://www.aposecur.deLink

Mit einem Klickdie optimale private und geschäftliche Gefahrenabsicherung für den Apothekerund die Apothekerin finden
Angebots- und Vergleichsrechner für Apothekenversicherungen
http://www.aposecur.deLink

KOSTEN SPAREN BEI BESTEHENDER PRIVATER KRAKENVERSICHERUNG DURCH TARIFWECHSEL INNERHALB DER GLEICHEN GESELLSCHAFT
Wie begegnet man der Beitragsexplosion in der PKV ?
http://www.aposecur.deLink

 

www.apotheker-versicherung.com | www.apothekerversicherung.com | www.apotheken-versicherung.eu | www.apothekenversicherungen.com | www.pharma-risk.de | www.medi-risk.de | Tweets

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept

    PharmaRisk® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® CYBER

    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken

Aktuell
Ratgeber
Vergleich
Beratung
Kontakt
  • Die PharmaRisk® FLEX

    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren

Beratungskonzept

Risk Management: Professionelles Sicherheitsmanagement
Versicherungskosten-Check: Geld sparen mit dem richtigen Überblick
Sicherheitkompass: Die umfassenden Lösungen der ApoSecur
ApoLeitfaden: Das Leben steckt voller Risiken - Wir begleiten Sie sicher in Ihre Zukunft
ApoBusiness: Ihr betriebliches Sicherheitspaket
ApoPrivate: Ihr privates Sicherheitspaket
ApoTeam: Versicherungslösungen speziell für Angestellte

PharmaRisk OMNI: Eine einzige Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
PharmaRisk FLEX: Versicherungskonzept, flexibel wie Ihre Apotheke
SingleRisk MODULAR: Risiken so individuell wie möglich absichern
ApoRecht-Police: Mit berufsständischem Rechtsschutz immer auf der sicheren Seite
CostRisk-Police: Existenzsicherung - Ihr Ausfall bedeutet Stillstand
ApoSecura Unfallversicherung: Beruflich und privat bestens geschützt

Sicher in die Zukunft – www.aposecur.de

QR Code
Startseite Impressum Seitenübersicht Checklisten Lexikon Vergleichsrechner Produktlösungen