• 11.12.2013 – Einigung zur Verordnung über die europäische Kontenpfändung erzielt

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Einigung zur Verordnung über die europäische Kontenpfändung erzielt

 

Am 06.12.2013 erzielten die EU-Justizminister der Europäischen Union (EU) in Brüssel eine Einigung bezüglich der Verordnung über die europäische Kontenpfändung, mit Hilfe derer grenzüberschreitende Eintreibung von Forderungen in Zivil- und Handelssachen erleichtert werden soll, sowie der Brüssel-I-Verordnung.

Auf dem Rat der Justiz- und Innenminister konnte man sich wegen der Verordnung, die für Gläubiger ein neues, schnelles und kostengünstiges Verfahren vorsieht einen Gerichtsbeschluss zur Blockierung von Mitteln des Schuldners auf einem Bankkonto in einem anderen EU-Land zu erwirken einigen. Die Umsetzung der Verordnung würde zukünftig die Vollstreckung von Gerichtsurteilen zum Befriedigen von Gläubigeransprüchen gegen einen Schuldner gewährleisten.

"Das präsidierende Litauen hatte diesem Vorschlag höchste Priorität eingeräumt, daher können wir mit dem Ergebnis sehr zufrieden sein. Wir hoffen, dass der gemeinsame Standpunkt, der soeben nach über zweijährigen Verhandlungen in der Gruppe als Kompromissbeschluss bestätigt wurde, für unseren Trio-Partner Griechenland eine gute Grundlage für das Erzielen einer Einigung in den dreiseitigen Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament und der Europäischen Union abgibt", betonte der Ratsvorsitzende, der litauische Justizminister Juozas Bernatonis.

Auf der Sitzung wurde ebenfalls eine Einigung bezüglich des Vorschlags zur Änderung der Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen ("Brüssel-I-Verordnung") diskutiert werden. Die Änderungen, denen die Minister zustimmten, werden die Kompatibilität zwischen dem Patentgerichtsabkommen und der Brüssel-I-Verordnung gewährleisten sowie einheitliche EU-Vorschriften für den Patentschutz und Rechtsstreitigkeiten über Patente festlegen.

Die Minister brachten die Ansichten der Mitgliedstaaten zu einem der wichtigsten Vorschläge bezüglich der Elemente der Allgemeinen Datenschutzverordnung, das so genannte "One-Stop-Shop-Prinzip" zum Ausdruck. Nach dem Vorschlag der Europäischen Kommission sollen Unternehmen, die in mehreren EU-Mitgliedstaaten tätig sind, nur mit der nationalen Datenschutzbehörde des Landes, in dem sich der Sitz des Unternehmens befindet, zusammenarbeiten müssen.

"Eine Reform des Datenschutzes gehörte innerhalb des Justizbereichs zu den wichtigsten Prioritäten des präsidierenden Litauens, daher haben wir besonders große Bemühungen darauf verwendet, möglichst große Fortschritte zu erzielen. Diese Frage wurde auf sämtlichen Ministertreffen sowie in 20 Arbeitsgruppensitzungen erörtert. Die Mitgliedstaaten haben den beträchtlichen Fortschritt anerkannt. Uns war an einer qualitativen, nicht an einer übereilten Einigung gelegen, daher müssen wir auch weiterhin an einer Gewährleistung der Balance zwischen Geschäftsinteressen und der Grundrechte der Bürger arbeiten", sagte Minister J. Bernatonis.

Im Zuge einer Debatte zum Vorschlag über eine Änderung der Insolvenzverordnung besprachen die Minister Fragen zur Rechtsprechung in Insolvenzverfahren, Tätigkeit der Insolvenzregister und Instrumente für den Datenschutz der in ihnen gespeicherten Daten, außerdem über die Zusammenarbeit von Gerichten und Insolvenzspezialisten in Haupt- und Sekundärinsolvenzverfahren. Der Rat einigte sich über politische Leitlinien für zukünftige Diskussionen zur Prüfung des Vorschlags auf Expertenebene.

"Der Vorschlag würde nicht nur Schuldnern und Gläubigern in der ganzen Europäischen Union Vorteile gewähren, sondern auch Möglichkeiten der Geschäftserhaltung erleichtern. Die wesentlichen Grundsätze, auf die sich Minister auf politischer Ebene einigen konnten, werden künftige Diskussionen über sehr wichtige Aspekte dieses Vorschlags vereinfachen", betonte J. Bernatonis.

Der Rat nahm die Ergebnisse des Treffens der EU- und US-Minister der Ressorts Justiz und Inneres zur Kenntnis und stimmte einem Dokument über den Beitrag der EU und ihrer Mitgliedstaaten zu in den USA laufenden Diskussionen über die Reform der Überwachungsprogramme zu. Ebenfalls zur Kenntnis genommen wurde ein von den Vorsitzenden auf EU-Seite vorbereiteter Tätigkeitsbericht der EU-US Ad-hoc-Arbeitsgruppen zum Thema Datenschutz.

Die Minister setzten außerdem eine Diskussion über die Zukunft des Bereichs Justiz und Inneres fort, welche anlässlich des informellen Ministertreffens im Juli in Vilnius ihren Anfang genommen hatte. Im Verlauf der Sitzung wurde eine vom EK ausgearbeitete Mitteilung über das Europäische Semester 2014 angehört. In der Mitteilung wurde hervorgehoben, in welcher Weise Justizfragen zu einer erfolgreichen Umsetzung des Europäischen Semesters beitragen und die Mitgliedstaaten mit der EK durch Aufstellung von Justiz-Zusammenfassungen hierzu zusammenarbeiten könnten.

Im Rahmen des Ministertreffens wurden Schlussfolgerungen bezüglich der Bewertung der EU-Agentur für Grundrechte und des von der EK vorbereiteten Berichts über die Unionsbürgerschaft verabschiedet. Ebenfalls verabschiedet wurden Schlussfolgerungen bezüglich des Kampfes gegen Hassverbrechen und der europäischen Strategie für die e-Justiz für den Zeitraum 2014-2018 zugestimmt.

Quelle: EU-Rat

 

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