Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Steuer & Recht
Der Bundesgerichtshof hat sich heute in einer Entscheidung mit der Wirksamkeit
einer in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Möbelversandhändlerin
enthaltenen Versand- und Gefahrübergangsklausel befasst.
Die beklagte Möbelhändlerin betreibt auch einen Online-Shop. In den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen für den Online-Shop ist geregelt:
"Wir schulden nur die rechtzeitige, ordnungsgemäße Ablieferung der Ware an
das Transportunternehmen und sind für vom Transportunternehmen verursachte
Verzögerungen nicht verantwortlich."
Der klagende Verbraucherschutzverband hält diese Klausel für unwirksam und
nimmt die Beklagte auf Unterlassung ihrer Verwendung gegenüber Verbrauchern in
Anspruch.
Das Landgericht hat der Klage stattgegeben. Das Oberlandesgericht hat die Klage
auf die Berufung der Beklagten insoweit abgewiesen.
Die vom Berufungsgericht zugelassene Revision des Klägers hatte Erfolg. Der
unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des
Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die Klausel der Inhaltskontrolle nach
§ 307 BGB nicht standhält. Die Klausel bezieht sich, wie sich aus den
Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beklagten ergibt, auch auf Kaufverträge,
in denen sich die Beklagte zur Montage der Möbel beim Kunden verpflichtet. Bei
einem Möbelkaufvertrag mit der Verpflichtung des Verkäufers zur Montage der
bestellten Möbel beim Kunden liegt nach der Natur des Schuldverhältnisses eine
Bringschuld vor. Denn bei solchen Verträgen kann die Montage der gekauften
Möbel als vertraglich geschuldete Leistung des Verkäufers nur beim Kunden
erbracht und auch nur dort festgestellt werden, ob die Kaufsache vertragsgemäß
geliefert und aufgebaut wurde. Die Klausel, nach der die Beklagte nur die
rechtzeitige, ordnungsgemäße Ablieferung der Ware an das Tarnsportunternehmen
schuldet, benachteiligt den Kunden eines solchen Vertrages unangemessen, weil
sie ohne sachlichen Grund von der gesetzlichen Regelung über den Leistungsort
abweicht und dadurch den Gefahrübergang zum Nachteil des Kunden verändert (§
307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB). Hinzu kommt, dass die Klausel die Haftung
der Beklagten für ein Verschulden des Transportunternehmens als ihres
Erfüllungsgehilfen ausschließt; insoweit verstößt die Regelung auch gegen das
Klauselverbot des § 309 Nr. 7 Buchst. b BGB.
Hinweis zur Rechtslage |
BGH, Urteil VIII ZR 353/12 vom 06.11.2013
Apotheken-Mehrbesitz,Versandhandel oder auch weitere Nebenbetriebe – alle Risiken in einer Police versichert
Einwirtschaftliches Versicherungskonzept für Apotheken mit mehreren Betriebseinheiten
http://www.aposecur.de
Mit einem Klickdie optimale private und geschäftliche Gefahrenabsicherung für den Apothekerund die Apothekerin finden
Angebots- und Vergleichsrechner für Apothekenversicherungen
http://www.aposecur.de
KOSTEN SPAREN BEI BESTEHENDER PRIVATER KRAKENVERSICHERUNG DURCH TARIFWECHSEL INNERHALB DER GLEICHEN GESELLSCHAFT
Wie begegnet man der Beitragsexplosion in der PKV ?
http://www.aposecur.de
www.apotheker-versicherung.com | www.apothekerversicherung.com | www.apotheken-versicherung.eu | www.apothekenversicherungen.com | www.pharma-risk.de | www.medi-risk.de | Tweets
Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung
Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.
Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.
Risk Management: Professionelles Sicherheitsmanagement
Versicherungskosten-Check: Geld sparen mit dem richtigen Überblick
Sicherheitkompass: Die umfassenden Lösungen der ApoSecur
ApoLeitfaden: Das Leben steckt voller Risiken - Wir begleiten Sie sicher in Ihre Zukunft
ApoBusiness: Ihr betriebliches Sicherheitspaket
ApoPrivate: Ihr privates Sicherheitspaket
ApoTeam: Versicherungslösungen speziell für Angestellte
PharmaRisk OMNI: Eine einzige Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
PharmaRisk FLEX: Versicherungskonzept, flexibel wie Ihre Apotheke
SingleRisk MODULAR: Risiken so individuell wie möglich absichern
ApoRecht-Police: Mit berufsständischem Rechtsschutz immer auf der sicheren Seite
CostRisk-Police: Existenzsicherung - Ihr Ausfall bedeutet Stillstand
ApoSecura Unfallversicherung: Beruflich und privat bestens geschützt
Sicher in die Zukunft – www.aposecur.de